Die Zulassung zur direkten Teilnahme am Clearing-Prozess kann im Rahmen einer General Clearing-Mitgliedschaft (GCM) oder einer Direct Clearing-Mitgliedschaft (DCM) erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme als GCM oder DCM ist eine entsprechende Lizenz, die nur bei Erfüllung spezieller Anforderungen gewährt wird.
General Clearing-Mitglieder (GCM) sind zum Clearing von eigenen Geschäften, Kundengeschäften und Geschäften von Handelsteilnehmern ohne Clearing-Lizenz (DC Market Participant) berechtigt. Direct Clearing-Mitglieder (DCM) dürfen lediglich das Clearing von eigenen Geschäften, Kundengeschäften sowie Geschäften von zu 100 Prozent konzernverbundenen Handelsteilnehmer übernehmen. Als Kontrahenten der Eurex Clearing AG können in einem Geschäft ausschließlich Clearing-Mitglieder (GCM oder DCM) auftreten.
Unternehmen können eine oder mehrere Clearing-Lizenzen beantragen:
- Eurex Derivate Clearing-Lizenz
- Eurex Repo Clearing-Lizenz
- FWB® Aktien Clearing-Lizenz
Finanzinstitute mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweiz, die zum Betreiben von Depot- und Kreditgeschäften und der Entgegennahme von Kundensicherheitsleistungen in Form von Geld und Wertpapieren berechtigt sind, können eine Clearing-Lizenz bei Eurex Clearing AG beantragen.
Clearing-Mitglieder müssen die Mindestkapitalanforderungen der Eurex Clearing AG erfüllen und einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten. Sie benötigen zudem entsprechende Clearing- und Abwicklungskonten sowie geeignete Back Office-Einrichtungen.