Börsenmitgliedschaft

Clearing-Lizenzen

Die Zulassung zur direkten Teilnahme am Clearing-Prozess kann im Rahmen einer General Clearing-Mitgliedschaft (GCM) oder einer Direct Clearing-Mitgliedschaft (DCM) erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme als GCM oder DCM ist eine entsprechende Lizenz, die nur bei Erfüllung spezieller Anforderungen gewährt wird.

General Clearing-Mitglieder (GCM) sind zum Clearing von eigenen Geschäften, Kundengeschäften und Geschäften von Handelsteilnehmern ohne Clearing-Lizenz (DC Market Participant) berechtigt. Direct Clearing-Mitglieder (DCM) dürfen lediglich das Clearing von eigenen Geschäften, Kundengeschäften sowie Geschäften von zu 100 Prozent konzernverbundenen Handelsteilnehmer übernehmen. Als Kontrahenten der Eurex Clearing AG können in einem Geschäft ausschließlich Clearing-Mitglieder (GCM oder DCM) auftreten.
Unternehmen können eine oder mehrere Clearing-Lizenzen beantragen:

  • Eurex Derivate Clearing-Lizenz
  • Eurex Repo Clearing-Lizenz
  • FWB® Aktien Clearing-Lizenz

Finanzinstitute mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweiz, die zum Betreiben von Depot- und Kreditgeschäften und der Entgegennahme von Kundensicherheitsleistungen in Form von Geld und Wertpapieren berechtigt sind, können eine Clearing-Lizenz bei Eurex Clearing AG beantragen.

Clearing-Mitglieder müssen die Mindestkapitalanforderungen der Eurex Clearing AG erfüllen und einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten. Sie benötigen zudem entsprechende Clearing- und Abwicklungskonten sowie geeignete Back Office-Einrichtungen.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.