Kapitalmaßnahmen

Verfahren bei Kapitalmaßnahmen

Anpassungen für Eurex Aktienoptionen und Single Stock Futures aufgrund von Kapitalmaßnahmen

Kapitalveränderungen börsennotierter Aktiengesellschaften können sich auf die zugehörigen Aktienoptionen und Single Stock Futures auswirken. Anpassungen von Aktienoptionen und Single Stock Futures an den Eurex-Börsen erfolgen so, dass der ursprüngliche Kontraktwert erhalten bleibt. Demnach müssen Eurex-Derivate sowohl vor als auch nach einer Kapitalveränderung mit denselben Rechten ausgestattet sein bzw. dieselben Kontraktwerte haben.

Im Folgenden werden verschiedene Arten von Kapitalveränderungen und die entsprechenden Verfahrensweisen vorgestellt:

  • Für Optionen und Futures auf den gleichen Basiswert gilt dasselbe Anpassungsverhältnis.
  • Die Kapitalveränderung hat keinen Einfluss auf den Ausübungspreis von LEPOs (Low Exercise Price-Optionen). Für das Hochzählen der Versionsnummer einer LEPO-Serie finden die gleichen Regeln Anwendung wie für eine reguläre Serie. Die Aufteilung der Kontraktgröße von LEPO-Serien in die Bar- und die Aktienkomponente erfolgt nach den bestehenden Regeln für reguläre Serien.
  • Kapitalveränderungen haben auf Flexible Options-Serien mit OTC-Funktionalität dieselben Auswirkungen wie auf reguläre Optionsserien. Das nachstehend beschriebene Verfahren für Kapitalveränderungen bei regulären Optionen gilt auch für Flexible Options-Serien.
  • Bei OTC Flexible Options-Transaktionen wird eine Änderung des Verfalltermins aufgrund eines Feiertags oder einer ordentlichen Hauptversammlung, die für dieses Datum neu angesetzt wurde, als Kapitalveränderung behandelt. Die Bearbeitung von Kapitalveränderungen in Bezug auf ausstehende Lieferungen erfolgt durch den Zentralen Kontrahenten (CCP) von Eurex Clearing AG.
  • Jede an Eurex gehandelte Standardoptionsserie hat grundsätzlich die Versionsnummer 0. Bei einer Kapitalveränderung erhöht sich die Versionsnummer einer bestehenden Optionsserie um 1.
  • Die aus der Kapitalanpassung resultierenden Ausübungspreise und Kontraktgrößen werden von der Eurex Clearing AG über das Fenster „Market Supervision Messages” der grafischen Benutzeroberfläche (GUI) von Eurex am Tag vor dem Wirksamwerden der Kapitalveränderung unmittelbar nach Handelsschluss an die Teilnehmer übermittelt.
  • In der Regel werden alle vorhandenen Orders und Quotes in der von der Anpassung betroffenen Serie am Tag vor dem Wirksamwerden der Kapitalveränderung nach Handelsschluss gelöscht.

Verhältnismethode
Bei der Anpassung von Optionen und Futures nach der Verhältnismethode veröffentlicht Eurex das Anpassungsverhältnis (sofern bekannt) oder die für die Berechnung des Verhältnisses erforderliche Gleichung.

Folgende Regeln gelten für die Anwendung der Verhältnismethode:

  • Der R-Faktor wird nach mathematischen Rundungsregeln auf acht Dezimalstellen auf- oder abgerundet.
  • Bei Optionskontrakten wird der R-Faktor zur Anpassung der Ausübungspreise und Kontraktgrößen eingesetzt.
  • Ausübungspreise werden nach mathematischen Rundungsregeln auf die ihrem Notierungsstandard entsprechende Anzahl von Dezimalstellen auf- oder abgerundet.
  • Die Kontraktgröße wird nach mathematischen Rundungsregeln auf vier Dezimalstellen auf- oder abgerundet.
  • Bei Optionskontrakten wird die Kontraktgröße angepasst, indem diese durch den R-Faktor dividiert wird.
  • Bei Futures-Kontrakten wird die Kontraktgröße angepasst, indem diese durch den R-Faktor dividiert wird.

Bei Ausübung müssen für den ganzzahligen Teil der angepassten Kontraktgröße Aktien geliefert werden. Für den nicht ganzzahligen Teil der neuen Kontraktgröße nimmt Eurex einen Barausgleich vor.

 

Paketmethode
Die Paketmethode beinhaltet die Ersetzung der zugrunde liegenden Aktien eines Kontrakts durch ein Paket aus Aktien ohne Gewinnbeteiligungsansprüche (ex entitlement) und einer entsprechenden Anzahl von Ansprüchen.

Die Kontraktgrößen und Ausübungspreise werden nicht geändert. In Bezug auf einen Optionskontrakt muss bei Ausübung ein Paket aus Aktien ex entitlement und der entsprechenden Anzahl der anderen Gegenleistung, multipliziert mit der Kontraktgröße, geliefert werden.

Bei bar abgerechneten Futures-Kontrakten erfolgt keine Anpassung der Kontraktgröße. In Bezug auf den Ex-Event-Handelstag werden die täglichen Abrechnungspreise durch Zusammenfassung der im Paket enthaltenen Komponenten bestimmt.

Im folgenden Abschnitt wird die Anpassungsmethode anhand  verschiedener  Arten von Kapitalmaßnahmen aufgeführt.

Folgende Symbole werden in den Formeln verwendet:

R = Anpassungsverhältnis
X = Ausübungspreis
CS = Kontraktgröße
DS = Dezimalteil der Kontraktgröße
C = Barausgleichsbetrag je Kontrakt
Scum = amtlicher Schlusskurs der cum entitlement-Aktie am Kassamarkt
E = Bezugspreis der neuen Aktien/Wert der Ansprüche je Aktie
Sex = Scum ./. E
N = Anzahl der ausgegebenen Aktien
F = Teil der neuen Kontraktgröße
OD = ordentliche Dividende
n = neu
o = alt

Folgende Formeln werden in den Berechnung für die Beispiele verwendet:

Anpassungsformel
R = ((No /Nn) * (1 - (E/So))) + (E/So)
Xn = Xo * R
CSn = (CSo * Xo)/Xn (gerundet)
C = F * (Sn - Xn)

Vereinfachte Anpassungsformel
R = Sex / Scum

Sonderdividenden
Bei der Ausschüttung von Sonderdividenden werden Aktienoptionen und Futures-Kontrakte gemäß den Kontraktspezifikationen von Eurex angepasst. Der Anpassungsfaktor wird wie folgt berechnet:

  • Sind der Ex-Tag für die Zahlung der Sonderdividende und der Ex-Tag für die ordentliche Dividende identisch, gilt:

    => Anpassungsfaktor R = (Scum - OD - E) / (Scum - OD)
  • Sind die Ex-Tage unterschiedlich, gilt:

    => Anpassungsfaktor R = (Scum - E / Scum)

Die beschriebenen Regeln gelten nicht für die Behandlung von Sonderdividenden bei russischen Derivaten.

Behandlung von Kapitalmaßnahmen bei russischen Derivaten
Bei einer Aktienbeteiligung an russischen Unternehmen sind bestimmte besondere Merkmale in Bezug auf die Mitteilung von Kapitalmaßnahmen zu beachten. Eurex hat spezielle Regelungen zur Behandlung von Kapitalmaßnahmen bei russischen Derivaten ausgearbeitet. Damit soll diesen Merkmalen Rechnung getragen und eine möglichst weitgehende Harmonisierung mit den an anderen europäischen Börsen geltenden Verfahren erreicht werden.

Der allgemeine Grundsatz, dass bei ordentlichen Dividenden keine Anpassung für Optionsserien oder Aktien-Futures erfolgt, gilt auch für Kontrakte mit russischen Basiswerten. Zusätzlich eingeführte Regeln beziehen sich auf Schritte, die einzuleiten sind, wenn Kapitalmaßnahmen nach dem Stichtag für die Ausschüttung oder ohne Festlegung eines Ausschüttungsbetrags angekündigt werden.

  • Erfolgt die Mitteilung einer Ausschüttung erst nach dem entsprechenden Stichtag, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten unverzüglich ausgesetzt. Die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien werden mit Wirkung zum nächsten Börsentag angepasst.
  • Wird eine Ausschüttung ohne einen festgelegten Betrag bekannt gegeben und ist nicht mit einer Festlegung des Betrags vor dem Stichtag zu rechnen, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten am Ex-Dividende-Tag ausgesetzt. Die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien werden mit Wirkung zum Börsenhandelstag nach dem Ex-Dividende-Tag angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem volumengewichteten Durchschnittspreis desBasiswerts am Börsentag vor dem Ex-Dividende-Tag und dem Durchschnittspreis am Ex-Dividende-Tag.
  • Wird eine Ausschüttung ohne einen festgelegten Betrag bekannt gegeben und erfolgt die Ankündigung nach dem Stichtag, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten unverzüglich ausgesetzt. In diesem Fall werden die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien mit Wirkung zum Börsentag nach der Ankündigung angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem volumengewichteten Durchschnittspreis des Basiswerts am Börsentag vor dem Ankündigungstag und dem Durchschnittspreis am Ankündigungstag.

Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien mit voller Dividendenberechtigung
(Bezugsrechtsemission)

Beispiel:

Ein börsennotiertes Unternehmen beabsichtigt eine Erhöhung seines Grundkapitals von EUR 40 Millionen um EUR 10 Millionen. Dies entspricht einem Verhältnis von 4:1, d.h. ein Aktionär erhält eine neue Aktie für vier alte Aktien. Der Preis der alten Aktie ist EUR 34,90. Der Bezugspreis der neuen Aktie ist EUR 27,50.

Der Wert des Bezugsrechts wird wie folgt berechnet:

4 alte Aktien kosten 4x EUR 34,90 = EUR 139,60
1 neue Aktie kostet EUR 27,50

Damit kosten 5 Aktien EUR 139,60 + EUR 27,50 = EUR 167,10, und jede Aktie kostet durchschnittlich EUR 33,42.

Der Wert des Bezugsrechts je Aktie entspricht der Differenz zwischen dem Preis der alten Aktie und dem oben berechneten Durchschnittspreis:

EUR 34,90 - EUR 33,42 = EUR 1,48

Die für die Berechnung verwendete Formel lautet wie folgt:

(Preis der alten Aktie - Preis der neuen Aktie)
Bezugsverhältnis + 1

34,90 - 27,50
4 + 1

= EUR 1,48

Da die Bezugsrechte getrennt von der Aktie gehandelt werden, sinkt der Preis der Aktie theoretisch um den mathematischen Wert des Bezugsrechts, d.h. von EUR 34,90 auf EUR 27,50 + (4x EUR 1,48) = EUR 33,42.

Auswirkungen auf Optionskontrakte
Beispiel:
Preis der alten Aktie: EUR 34,90
Bezugspreis der neuen Aktie: EUR 27,50
Bezugsverhältnis: 4:1

Derzeit gehandelte Optionsserien

Ausübungspreis

Kontraktgröße

34,00

100

36,00

100

38,00

100

Zunächst wird das Anpassungsverhältnis (R) berechnet:

R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (27,50/34,90))) + (27,50/34,90)
= 0,95759312

Unter Verwendung von R werden die derzeit gehandelten Optionsserien angepasst

Ausübungspreis

Kontraktgröße

Xn1 = 34,00 x 0,95759312 = 32,56

CSn = 100 / 0.95759312 = 104.4285

Xn2 = 36,00 x 0,95759312 = 34,47

 

Xn3 = 38,00 x 0,95759312 = 36,39

 

 Die Versionsnummer der angepassten Serien wird um 1 erhöht (alte Serien mit Versionsnummer 0 erhalten die Versionsnummer 1, alte Versionsnummer 1 wird Versionsnummer 2 etc.).

Neue Optionsserien mit Standardkontraktgröße und Versionsnummer 0 werden am Ex-Tag in das System aufgenommen. Der Referenzpreis der ATM-Serien wird als R x Scum berechnet.

Für eine LEPO-Serie mit einem Ausübungspreis von 1 Währungseinheit wird die neue Kontraktgröße unter Berücksichtigung des neuen theoretischen Werts sowie auf Basis folgender Berechnungen bestimmt:

Neuer theoretischer Wert: R x S = 34,90 x 0,95759312 = 33,42

LEPO vor Kapitalveränderung:

S -0,01

= 34,90 - 0,01

= 34,89

LEPO nach Kapitalveränderung:

 

= 33,42 - 0,01

= 33,41

Neue Kontraktgröße für eine LEPO:

 

= (34,89 x 100) / 33,41

= 104,4298

Bei Ausübung erfolgt ein Barausgleich in der Regel nur für den Dezimalteil der Kontraktgröße. Im vorstehenden Beispiel sind 104 Aktien zu liefern, und der verbleibende Teil der Kontraktgröße wird bar abgerechnet.

Der Barausgleichsbetrag wird wie folgt berechnet:

C = DS x (Sn - Xn)

Bei einem Ausübungspreis von EUR 32,56 und einem aktuellen Aktienpreis von EUR 34,00 wird der Barausgleichsbetrag wie folgt berechnet:

C = 0,4285 x (34,00 - 32,56)

= EUR 0,62

Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien ohne volle Dividendenberechtigung
Ein börsennotiertes Unternehmen kann auch neue Aktien begeben, die mit anderen Rechten ausgestattet sind als die alten Aktien. Beinhalten die neuen Aktien keinen Anspruch auf die nächste Dividendenzahlung (oder auf einen Teil davon), sind der mathematische Wert des Bezugsrechts und der sich daraus ergebende Aktienpreis ex entitlement unterschiedlich.

Beispiel: siehe „Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien mit voller Dividendenberechtigung (Bezugsrechtsemission)”
Dividende der alten Aktie: EUR 2,00
Dividende der neuen Aktie: EUR 1,00

Der Ausgabepreis der neuen Aktie beträgt damit:
EUR 27,50 + EUR 1,00 = EUR 28,50

Zur Berechnung des Bezugsrechts wird die Formel für den mathematischen Wert ergänzt, indem noch die entgangene Dividende vom Kurs der alten Aktie subtrahiert wird.

Wert des Bezugsrechts

=

Preis der alten Aktie - (Preis der neuen Aktie + entgangene Dividende)
                                    Bezugsverhältnis + 1

 

=

34,90 - (27,50 + 1,00)
            4+1

 

=

EUR 1,28

Der Aktienpreis reduziert sich theoretisch somit auf den Preis der neuen Aktie plus den Preis der vier Bezugsrechte. EUR 28,50 + (4 x EUR 1,28) = EUR 33,62

Auswirkungen auf Optionskontrakte
Bei Optionskontrakten wird der Bezugspreis für neue junge Aktien um die entgangene Dividende bereinigt.

Beispiel:
Die voraussichtliche Dividende der alten Aktie beträgt EUR 2,00.
Die entgangene Dividende für die neue Aktie beträgt EUR 1,00.

Der um EUR 1,00 höhere Bezugspreis im Vergleich zum vorherigen Beispiel verdeutlicht den geringeren Wert des Bezugsrechts.

Die Kapitalveränderung führt zu folgenden Anpassungen:
Preis der alten Aktie: EUR 34,90
Preis der neuen Aktie: EUR 28,50
Bezugsverhältnis: 4:1

Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:

Rn = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (28,50/34,90))) + (28,50/34,90)
= 0,96332378

Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien
Führt eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital durch, werden den Aktionären Berechtigungs-/Gratisaktien in einem festgelegten Verhältnis angeboten. Da es sich bei der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital um einen reinen Austausch zwischen Passivposten in der Bilanz handelt, verringert sich der Aktienpreis theoretisch proportional zur Erhöhung des Grundkapitals.

Beispiel:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Bezugsverhältnis: 5:1
5 x EUR 36,00 = EUR 180,00
EUR 180,00/6 = EUR 30,00 = Preis der Aktie nach Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien

Auswirkungen auf Optionskontrakte:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Preis der neuen Aktie: EUR -,--
Bezugsverhältnis: 5:1

Das Anpassungsverhältnis (R) wird wieder wie folgt berechnet:

R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((5/6) x (1 - (0/36,00))) + (0/36,00)
> = 0,83333333

Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien ohne volle Dividendenberechtigung
Beispiel:
Dividende der alten Aktie: EUR 2.00
Dividende der neuen Aktie: EUR 1,00

Der Ausgabepreis der neuen Aktie beträgt:

Ausgabepreis der neuen Aktien + entgangene Dividende
EUR 0,-- + EUR 1,00 = EUR 1,00

Auswirkungen auf Optionskontrakte:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Preis der neuen Aktie: EUR 1,00
Bezugsverhältnis: 4:1

Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:
R = ((No/Nn ) x (1-(E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (1,00/36,00))) + (1,00/36,00)
= 0,80555556

Kapitalherabsetzung
Vereinfachte Kapitalherabsetzung - Beschreibung
Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung wird die durch Verluste verursachte Verminderung des Kapitals auf alle Aktien gleichmäßig verteilt, indem der Nennwert der Aktien um den Betrag der anteilsmäßigen Verringerung herabgesetzt wird. Dieses Verfahren wird „Entwertung ” genannt und hat keine Anpassung von Optionen und Futures-Kontrakten zur Folge.

Ordentliche Kapitalherabsetzung - Beschreibung
Eine weitere Form ist die ordentliche Kapitalherabsetzung. Im Gegensatz zur vereinfachten Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital durch eine Herabsetzung des Nennwerts oder eine Zusammenlegung von Aktien verringert werden. Voraussetzung für eine Zusammenlegung ist, dass der Mindestnennwert der Aktie im Falle einer Kapitalherabsetzung verringert wird.

Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung auf Optionskontrakte
Eine Kapitalveränderung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung hat folgende Auswirkungen auf Optionskontrakte:

Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:

R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((3/2) x (1 - (0))) + 0
= 1,5

Die derzeit gehandelten Optionsserien und Kontraktgrößen werden unter Verwendung von R angepasst.

Derzeit gehandelte Optionsserien

Ausübungspreis

Kontraktgröße

34,00

100

36,00

100

38,00

100

 Optionsserien nach Anpassung

Ausübungspreis

Kontraktgröße

Xn1 = 34,00 x 1,5 = 51,00

CSn = 100 / 1,5 = 66,6667

Xn2 = 36,00 x 1,5 = 54,00

 

Xn3 = 38,00 x 1,5 = 57,00

 

 Bei LEPOs wird die neue Kontraktgröße wie folgt berechnet:

Neuer theoretischer Wert:

R x S0 = 36,00 x 1,5 = 54,00

Für eine LEPO vor einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag:

S0 - 0,01 = 36,00-0,01 = 35,99

Für eine LEPO nach einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag:

54,00 - 0,01 = 53,99

Neue Kontraktgröße für eine LEPO:

(35,99 x 100) / 53,99 = 66,6605

Bei Ausübung eines angepassten Kontrakts wird für den Teil des Kontrakts, der nicht durch die Lieferung von Aktien ausgeglichen werden kann, ein neuer Barausgleichsbetrag berechnet. Für den LEPO-Kontrakt sind 66 Aktien zu liefern und 0,6605 in bar abzurechnen. C = F x (Sn - Xn)

Bei einem Ausübungspreis von EUR 51,00 und einem Aktienpreis von EUR 54,00 wird der Barausgleichsbetrag wie folgt berechnet:
C = (66,6667 - 66) x (54,00 - 51,00) = EUR 2,00 EUR

Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird das Grundkapital gemäß dem Splitverhältnis geteilt (der Nennwert wird herabgesetzt). Eine Aktie mit einem Anteil von EUR 50,00 am Grundkapital wird in X Aktien aufgeteilt (alter Nennwert / neuer Nennwert).

Der Aktienpreis verringert sich auf:

Preis der alten Aktie
            X

 

Auswirkungen auf Optionskontrakte
Beispiel:
Ein börsennotiertes Unternehmen möchte den Nennwert seiner Aktien von EUR 50,00 auf EUR 5,00 reduzieren. Eine alte Aktie entspricht damit zehn neuen Aktien.

Bezugsverhältnis: 1:10
Ausgabepreis der neuen Aktien: EUR 0,00

Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:

R = ((No /Nn ) x (1 - (E/So ))) + (E/So )
= ((1/10) x (1 - 0))) + 0
= 0,1

Die derzeit gehandelten Optionsserien werden unter Verwendung von R angepasst.

Derzeit gehandelte Optionsserien

Ausübungspreis

Kontraktgröße

34,00

100

36,00

100

38,00

100

 Optionsserien nach Anpassung

Ausübungspreis

Kontraktgröße

X = 34,00 x 0,1 = 3,40

CS = 100 / 0,1 = 1000

X = 36,00 x 0,1 = 3,60

 

X = 38,00 x 0,1 = 3,80

 

Bei Ausübung muss der ganzzahlige Teil der Aktien geliefert werden, in diesem Beispiel 1000 Aktien. Der nicht ganzzahlige Anteil ist bar abzurechnen. Bei LEPOs wird die neue Kontraktgröße wie folgt berechnet:

Neuer theoretischer Wert: R x S0 = 3,60
Für eine LEPO vor einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: S0 - 0,01 = 36,00 - 0,01 = 35,99
Für eine LEPO nach einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: 3,60 - 0,01 = 3,59
Neue Kontraktgröße für eine LEPO: (35,99 x 100) / 3,59 = 1002,5070
Für den LEPO-Kontrakt sind 1002 Aktien zu liefern und 0,5070 in bar abzurechnen.

Statt über eine Anpassung der Kontraktgröße kann der Aktiensplit auch durch Anpassung der Anzahl an Positionen ohne Änderung der Kontraktgröße durchgeführt werden.

Optionsserien nach Anpassung

Ausübungspreis

Kontraktgröße

Positionsanzahl

 

alt

neu

alt

neu

X = 34,00 x 0,1 = 3,40

100

100

1

10

X = 36,00 x 0,1 = 3,60

100

100

1

10

X = 38,00 x 0,1 = 3,80

100

100

1

10

Der LEPO-Kontrakt wird wie folgt angepasst:

Die vorstehend berechnete Kontraktgröße 1002,5070 wird anschließend durch zehn dividiert.

Kontraktgröße

Positionsanzahl

alt

neu

alt

neu

100

100,2507

1

10

Teilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert, welche der oben genannten Methoden Eurex im Falle eines Aktiensplits anwendet.

Unternehmensübernahmen bzw. -zusammenschlüsse
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:

  • ausschließlich aus Aktien bestehenden Angeboten,
  • Angebote aus Aktien zuzüglich eines Baranteils
  • ausschließlich aus einer Barzahlung bestehenden Angeboten.

Erfolgt die Transaktion durch ein Aktienangebot, so wird in der Regel der bisherige Basiswert durch den angebotenen Basiswert ersetzt, und der Handel mit den neuen zugrunde liegenden Aktien wird nach erfolgreichem Zustandekommen des Angebots weitergeführt. Der bestehende Kontrakt wird unter Verwendung der Verhältnismethode angepasst.

Der Anpassungsfaktor wird wie folgt berechnet:

Anpassungsverhältnis = x / y

Dabei entspricht y der Anzahl der Aktien, die für x Aktien des zugrunde liegenden Unternehmens angeboten werden.

Ausübungspreise und Kontraktgrößen werden gemäß dem in den vorherigen Beispielen beschriebenen Verfahren angepasst.

Das gleiche Verfahren gilt für gemischte Aktien-/Barangebote. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots muss die Aktienkomponente jedoch mindestens 33 Prozent des Gesamtwertes ausmachen.

Die Barkomponente wird im Anpassungsverhältnis folgendermaßen berücksichtigt: Sie wird entweder in eine entsprechende Anzahl von y-Aktien umgewandelt und entsprechend zu y hinzugezählt; oder sie wird in eine Anzahl von x-Aktien umgewandelt und entsprechend von x abgezogen.

Zur Veranschaulichung:

x = 50
y = 40
1x = 1y + 10 (bar)

EUR 10 in bar werden entweder in 0,25 y-Aktien oder 0,20 x-Aktien umgewandelt.

R = x / 1,25y = 0,80

R = 0,80x / 1y = 0,80

Abrechnung zum fairen Wert
Erfolgt die Transaktion durch ein Barangebot, werden die Aktienoptionen auf Basis ihres fairen Werts gemäß den Kontraktspezifikationen abgerechnet, sobald die übernehmende Gesellschaft das Angebot als unwiderruflich erklärt hat. Dieses Verfahren gilt auch, wenn die Transaktion im Rahmen eines gemischten Bar-/Aktienangebots erfolgt und der Aktienanteil am Angebot zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots weniger als 33% des Gesamtwertes beträgt.

Ein Angebot gilt als bekannt gegeben, sobald die übernehmende Gesellschaft einen festen Preis genannt hat, der ein beabsichtigtes Angebot darstellen könnte.

Bestimmung des fairen Werts
Optionskontrakte
Eurex verwendet das Binominal-Modell nach Cox/Ross/Rubinstein zur Ermittlung des fairen Wertes der Optionsserie. Auf Basis der Abrechnungspreise der zehn Geschäftstage vor der Bekanntgabe des Übernahmeangebots wird für jede eine durchschnittliche implizite Volatilität berechnet. Der höchste und der niedrigste Wert bleiben in der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt (implizite Volatilitäten der Abrechnungspreise werden von Eurex täglich über die theoretischen Preisdaten sowie im Settlement Price Overview-Fenster der GUIs bereitgestellt, die direkten Mitgliedern des Eurex®-Systems zur Verfügung stehen).

Die impliziten Volatilitäten sowie die künftigen Dividenden, auf deren Grundlage die Bestimmung des fairen Wertes am Settlement-Tag erfolgt, werden den Eurex-Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.

Für Optionsserien, die weit aus dem Geld oder weit im Geld liegen, kann die aus dem Abrechnungspreis errechnete implizite Volatilität übermäßig hoch sein, denn der niedrigstmögliche Abrechnungspreis im Eurex®-System entspricht der minimalen Tickgröße. Dies kann bei der Bestimmung des fairen Wertes zur Anwendung eines vollkommen unangemessenen Volatilitätsniveaus führen. Entspricht der Abrechnungswert der weit aus dem Geld liegenden Option dem minimalen Tick oder liegt der Wert der entsprechenden weit im Geld liegenden Option gleichauf mit oder unter dem inneren Wert, ist hinsichtlich der Ausübungspreise die Volatilität des letzten Ausübungspreises anzusetzen, bei dem der Abrechnungswert über dem minimalen Tick liegt bzw. den inneren Wert überschreitet.

Der tägliche Abrechnungspreis und damit die implizite Volatilität an Eurex werden wie folgt bestimmt:

  • Der Referenzpreis des Basiswerts ist der amtliche Schlusskurs an der entsprechenden Heimatbörse.
  • Die Volatility Skews (Asymmetrien der Volatilitätsstrukturkurve) werden auf Basis beobachteter Intraday-Marktquotierungen und gehandelter Preise bestimmt.
  • Risikoloser Zinssatz.
  • Zur Bestimmung von Dividendenzahlungen für die Restlaufzeit einer Option verwendet Eurex Marktprognosen für Dividenden. Diese Dividenden können jedoch zur Einhaltung der Put/Call-Parität angepasst werden und sind daher das Ergebnis synthetischer Preise.

Nach ihrer Bestimmung sind diese impliziten Volatilitäten bis zum Zeitpunkt der Abrechnung festgelegt, unabhängig von Änderungen des Basiswertpreises bis zum Settlemnent-Tag. Dies gilt auch für künftige Dividenden. Der risikolose Zinssatz ist der einzige Faktor, der Schwankungen unterworfen ist und am tatsächlichen Settlement-Tag festgelegt wird.

Wenn die übernehmende Gesellschaft im Laufe einer Übernahme die Gegenleistung erhöht oder das Angebot anderweitig ändert (z.B. Verlängerung der Annahmefrist), werden keine neuen impliziten Volatilitäten berechnet. Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen ein Gegenangebot ebenfalls in bar vorlegt, während das Übernahmeangebot noch aktuell ist (d.h. weder abgelaufen ist noch zurückgezogen wurde), werden die gemäß vorstehender Beschreibung und in Bezug auf das Erstangebot berechneten impliziten Volatilitäten verwendet, wenn das Gegenangebot für gültig erklärt werden sollte.

Futures-Kontrakte
Die Abrechnung von Futures-Kontrakten erfolgt auf Basis des Wertes der Gegenleistung unter Berücksichtigung des risikolosen Zinssatzes bezogen auf die Restlaufzeit und ggf. geschätzter Dividenden.

Ausgliederung (Demerger)
Bei Ausgliederungen wird standardmäßig die Paketmethode angewandt. Dabei wird die alte Aktie durch einen Korb von zwei oder mehr Aktien ersetzt. Wird eine solche Ausgliederung wirksam, entspricht die Summe der Korbkomponenten theoretisch dem Wert der alten Aktie. Unter bestimmten Umständen bietet die Paketmethode nicht das geeignete Verfahren zur Anpassung von Optionen und Futures-Kontrakten. In diesen Fällen wird stattdessen die Verhältnismethode eingesetzt.

Das Anpassungsverhältnis wird wie folgt berechnet:

R = (Scum - Wert des ausgegliederten Unternehmens je Aktie) / (Scum)

Eurex informiert die Teilnehmer über das Verfahren, das zur Ermittlung des Wertes des ausgegliederten Unternehmens Anwendung findet.

Auswirkungen auf Optionskontrakte bei Verwendung der Paketmethode
Beispiel:
Ein börsennotiertes Unternehmen A gliedert einen Teil seines Geschäfts aus, indem es neue Aktien des Unternehmens B an die bestehenden Aktionäre in einem Verhältnis von 1 neuen Aktie für 10 alte Aktien ausgibt.

Der Preis der alten Aktien cum entitlement ist EUR 36,00.

Zum Zeitpunkt der Ausgliederung muss folgende Bedingung erfüllt sein:

Preis A cum = Preis A ex + (0,1 x B)

Für B wird ein Kurs von EUR 20,00 angenommen.

Der Ex-Preis von Aktie A ist daher EUR 34,00.
36,00 = 34 + (0,1 x 20)

Ausübungspreise und Kontraktgrößen der Option auf Aktie A bleiben unverändert.

Am Ex-Tag wird die zugrunde liegende Aktie A durch einen Korb aus (1 A Ex-Aktie + 0,1 B-Aktie) ersetzt.

In den folgenden Abschnitten werden die Unterschiede in der Behandlung von Kapitalveränderungen bei Aktien-Futures und den entsprechenden Optionen anhand anschaulicher Beispiele erläutert.

Besondere Merkmale der Bearbeitung

  • Kontraktgröße: Es werden keine neuen Futures-Serien mit gleichen Kontraktgrößen eingeführt. Die Kontraktgröße für alle bestehenden Kontrakte wird angepasst, um den Kontraktwert zu erhalten, und als Kontraktgröße der neuen Produkte gespeichert. Für die Berechnung der angepassten Kontraktgröße wird der gleiche R-Faktor verwendet wie für die entsprechenden Optionsserien. Informationen hierzu sind im Abschnitt zur Behandlung von Kapitalveränderungen bei Aktienoptionen enthalten.

    Die angepasste Kontraktgröße wird wie folgt berechnet:
    Kontraktgrößeneu = Kontraktgrößealt / R
  • Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag = Anzahl der Kontrakte x Anzahl der tatsächlich zu liefernden Aktien x Abrechnungspreis
  • Vorheriger Abrechnungspreis: Um die Berechnung der Variation Margin für den nächsten Tag zu vereinfachen, wird der angepasste vorherige Abrechnungspreis direkt während der Bearbeitung der Kapitalveränderung berechnet. Der vorherige Abrechnungspreis wird wie folgt angepasst:
    Angepasster vorheriger Abrechnungspreis = Vorheriger Abrechnungspreisalt x (Kontraktgrößealt / Kontraktgrößeneu)
  • Dieser Wert wird in der Berechnung der Variation Margin für offene Positionen verwendet. Zur entsprechenden Anpassung des Variation Margin-Betrags enthält der Transaktionsdatensatz für die Eröffnung von Positionen in den angepassten Serien einen Match-Preis.
  • Mark-to-market-Ticks: Die Mark-to-market-Ticks errechnen sich aus der Differenz zwischen dem angepassten vorherigen Abrechnungspreis und dem aktuellen Abrechnungspreis:
    Mark-to-market-Ticks = (Aktueller Abrechnungspreis - Angepasster vorheriger Abrechnungspreis) / Tickgröße
  • Variation Margin: Die Variation Margin ist sowohl für am aktuellen Geschäftstag durchgeführte Transaktionen als auch für vom vorherigen Geschäftstag vorgetragene Positionen zu berechnen. Für die Berechnung der Variation Margin einen Tag nach einer Kapitalveränderung ist die Änderung der Kontraktgröße zu berücksichtigen.

    Der Variation Margin-Betrag je Kontrakt wird wie folgt berechnet:
    Angepasste VM = (Aktueller Abrechnungspreis x Kontraktgrößeneu) - (Angepasster vorheriger Abrechnungspreis x Kontraktgrößealt)

    Am Ende des nächsten Handelstags entspricht die Berechnung der Variation Margin der Berechnung für eine Transaktion. Anschließend wird die Variation Margin regelmäßig auf Basis der Mark-to-market-Ticks und der Netto/Movement-Position berechnet:
    Reguläre VM = Mark-to-market-Ticks x Netto/Movement-Position x Wert je Tick x Kontraktgrößeneu
  • Erfüllung:
    •  Die Erfüllung bar abgerechneter Futures erfolgt über die abschließende Variation Margin-Zahlung am Verfalltag.
    • Bei Futures-Produkten mit Erfüllung durch Lieferung von Aktien ist es unter Umständen nicht möglich oder wünschenswert, die gesamte Kontraktgröße eines fälligen Kontrakts in effektiven Stücken zu liefern. Je nach Art der Kapitalveränderung und gemäß den derzeitigen festgelegten Verfahren erfolgt für den Restbetrag einer Kontraktgröße ein Barausgleich. Im Gegensatz zu Aktienoptionen ist dieser Barausgleich bereits in der letzten Variation Margin-Berechnung berücksichtigt, weshalb die Barkomponente der Kontraktgröße für den Futures-Kontrakt auf null gesetzt wird. Unter bestimmten Umständen (z.B. wenn das Open Interest bei fälligen Futures-Kontrakten den Streubesitz für die zugrunde liegende Aktie übersteigt) kann ein Barausgleich erforderlich sein. In diesem Fall erfolgen lediglich die Berechnung und Zahlung der letzten Variation Margin.
  • Auflegung neuer Produkte: Die Kontraktgröße des Produkts wird während der Kapitalveränderung angepasst. Nach Anpassung eines Aktien-Futures wird ein neuer Aktien-Futures-Kontrakt auf denselben Basiswert aufgelegt, dessen Serien die Standardkontraktgröße aufweisen. Das neue Produkt hat einen anderen Produktnamen, einen anderen ISIN-Code und die Originalkontraktgröße des angepassten Produkts. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre Positionen in dem angepassten Produkt zu schließen und das neue Produkt zu handeln.

Beispiel für die Bearbeitung:
Das folgende Beispiel zeigt das Verfahren bei Kapitalveränderungen für Aktien-Futures.
Es wird von einer Kapitalerhöhung ausgegangen.

Am Tag der Kapitalveränderung werden folgende Werte angesetzt:

Vorheriger Abrechnungspreisalt = 93,00
Aktueller Abrechnungspreis = 93,00
Kontraktgrößealt = 100,0000
Wert je Tick: = 0,0100

Das berechnete Anpassungsverhältnis (R) ist:
R = 0,98759312

Die neue Kontraktgröße wird wie folgt angepasst:

Kontraktgrößeneu = Kontraktgrößealt / R
= 100,0000 / 0,98759312
= 101,2563

Die folgenden Werte werden direkt am nächsten Handelstag nach der Bearbeitung einer Kapitalveränderung angepasst:

Angepasster vorheriger Abrechnungspreis = Vorheriger Abrechnungspreisalt x (R-Faktor) = 93 x 0,98759312
= 91,85

Angepasste Mark-to-market-Ticks = (Angepasster vorheriger Abrechnungspreis - Vorheriger Abrechnungspreis) / Tickgröße
= (91,85 - 93,00) / 0,01
= -1,15 / 0,01
= -115

Angepasste VM = (Aktueller Abrechnungspreis x Kontraktgrößeneu) - (Vorheriger Abrechnungspreis x Kontraktgrößealt)
= ( 93,00 x 101,2563 ) - ( 93,00 x 100,0000 )
= 9416,8359 - 9300,0000
= 116,8359

Am folgenden Handelstag werden alle Werte angepasst:

Mark-to-market-Ticks = (Aktueller Abrechnungspreis - Angepasster vorheriger Abrechnungspreis) / Tickgröße
= (83,17 - 91,85) / 0,01
= - 8,68 / 0,01
= -868

Zuweisung zu angepassten Mark-to-market-Ticks:
(-115) + (-868) = - 983

Angepasste Variation Margin:
Reguläre VM = Mark-to-market-Ticks x Wert je Tick x Kontraktgrößeneu
= 983 x 0,0100 x 101,2563
= 995,349

Das Ergebnis der Variation Margin-Berechnungen je Kontrakt muss mit der Netto/Movement-Position multipliziert werden.


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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