Im folgenden Abschnitt wird die Anpassungsmethode anhand verschiedener Arten von Kapitalmaßnahmen aufgeführt.
Folgende Symbole werden in den Formeln verwendet:
R = Anpassungsverhältnis
X = Ausübungspreis
CS = Kontraktgröße
DS = Dezimalteil der Kontraktgröße
C = Barausgleichsbetrag je Kontrakt
Scum = amtlicher Schlusskurs der cum entitlement-Aktie am Kassamarkt
E = Bezugspreis der neuen Aktien/Wert der Ansprüche je Aktie
Sex = Scum ./. E
N = Anzahl der ausgegebenen Aktien
F = Teil der neuen Kontraktgröße
OD = ordentliche Dividende
n = neu
o = alt
Folgende Formeln werden in den Berechnung für die Beispiele verwendet:
Anpassungsformel
R = ((No /Nn) * (1 - (E/So))) + (E/So)
Xn = Xo * R
CSn = (CSo * Xo)/Xn (gerundet)
C = F * (Sn - Xn)
Vereinfachte Anpassungsformel
R = Sex / Scum
Sonderdividenden
Bei der Ausschüttung von Sonderdividenden werden Aktienoptionen und Futures-Kontrakte gemäß den Kontraktspezifikationen von Eurex angepasst. Der Anpassungsfaktor wird wie folgt berechnet:
- Sind der Ex-Tag für die Zahlung der Sonderdividende und der Ex-Tag für die ordentliche Dividende identisch, gilt:
=> Anpassungsfaktor R = (Scum - OD - E) / (Scum - OD) - Sind die Ex-Tage unterschiedlich, gilt:
=> Anpassungsfaktor R = (Scum - E / Scum)
Die beschriebenen Regeln gelten nicht für die Behandlung von Sonderdividenden bei russischen Derivaten.
Behandlung von Kapitalmaßnahmen bei russischen Derivaten
Bei einer Aktienbeteiligung an russischen Unternehmen sind bestimmte besondere Merkmale in Bezug auf die Mitteilung von Kapitalmaßnahmen zu beachten. Eurex hat spezielle Regelungen zur Behandlung von Kapitalmaßnahmen bei russischen Derivaten ausgearbeitet. Damit soll diesen Merkmalen Rechnung getragen und eine möglichst weitgehende Harmonisierung mit den an anderen europäischen Börsen geltenden Verfahren erreicht werden.
Der allgemeine Grundsatz, dass bei ordentlichen Dividenden keine Anpassung für Optionsserien oder Aktien-Futures erfolgt, gilt auch für Kontrakte mit russischen Basiswerten. Zusätzlich eingeführte Regeln beziehen sich auf Schritte, die einzuleiten sind, wenn Kapitalmaßnahmen nach dem Stichtag für die Ausschüttung oder ohne Festlegung eines Ausschüttungsbetrags angekündigt werden.
- Erfolgt die Mitteilung einer Ausschüttung erst nach dem entsprechenden Stichtag, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten unverzüglich ausgesetzt. Die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien werden mit Wirkung zum nächsten Börsentag angepasst.
- Wird eine Ausschüttung ohne einen festgelegten Betrag bekannt gegeben und ist nicht mit einer Festlegung des Betrags vor dem Stichtag zu rechnen, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten am Ex-Dividende-Tag ausgesetzt. Die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien werden mit Wirkung zum Börsenhandelstag nach dem Ex-Dividende-Tag angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem volumengewichteten Durchschnittspreis desBasiswerts am Börsentag vor dem Ex-Dividende-Tag und dem Durchschnittspreis am Ex-Dividende-Tag.
- Wird eine Ausschüttung ohne einen festgelegten Betrag bekannt gegeben und erfolgt die Ankündigung nach dem Stichtag, wird der Handel mit den betroffenen Kontrakten unverzüglich ausgesetzt. In diesem Fall werden die jeweiligen Futures-Kontrakte und Optionsserien mit Wirkung zum Börsentag nach der Ankündigung angepasst. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem volumengewichteten Durchschnittspreis des Basiswerts am Börsentag vor dem Ankündigungstag und dem Durchschnittspreis am Ankündigungstag.
Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien mit voller Dividendenberechtigung
(Bezugsrechtsemission)
Beispiel:
Ein börsennotiertes Unternehmen beabsichtigt eine Erhöhung seines Grundkapitals von EUR 40 Millionen um EUR 10 Millionen. Dies entspricht einem Verhältnis von 4:1, d.h. ein Aktionär erhält eine neue Aktie für vier alte Aktien. Der Preis der alten Aktie ist EUR 34,90. Der Bezugspreis der neuen Aktie ist EUR 27,50.
Der Wert des Bezugsrechts wird wie folgt berechnet:
4 alte Aktien kosten 4x EUR 34,90 = EUR 139,60
1 neue Aktie kostet EUR 27,50
Damit kosten 5 Aktien EUR 139,60 + EUR 27,50 = EUR 167,10, und jede Aktie kostet durchschnittlich EUR 33,42.
Der Wert des Bezugsrechts je Aktie entspricht der Differenz zwischen dem Preis der alten Aktie und dem oben berechneten Durchschnittspreis:
EUR 34,90 - EUR 33,42 = EUR 1,48
Die für die Berechnung verwendete Formel lautet wie folgt:
(Preis der alten Aktie - Preis der neuen Aktie)
Bezugsverhältnis + 1
34,90 - 27,50
4 + 1
= EUR 1,48
Da die Bezugsrechte getrennt von der Aktie gehandelt werden, sinkt der Preis der Aktie theoretisch um den mathematischen Wert des Bezugsrechts, d.h. von EUR 34,90 auf EUR 27,50 + (4x EUR 1,48) = EUR 33,42.
Auswirkungen auf Optionskontrakte
Beispiel:
Preis der alten Aktie: EUR 34,90
Bezugspreis der neuen Aktie: EUR 27,50
Bezugsverhältnis: 4:1
Derzeit gehandelte Optionsserien
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
34,00 | 100 |
36,00 | 100 |
38,00 | 100 |
Zunächst wird das Anpassungsverhältnis (R) berechnet:
R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (27,50/34,90))) + (27,50/34,90)
= 0,95759312
Unter Verwendung von R werden die derzeit gehandelten Optionsserien angepasst
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
Xn1 = 34,00 x 0,95759312 = 32,56 | CSn = 100 / 0.95759312 = 104.4285 |
Xn2 = 36,00 x 0,95759312 = 34,47 | |
Xn3 = 38,00 x 0,95759312 = 36,39 | |
Die Versionsnummer der angepassten Serien wird um 1 erhöht (alte Serien mit Versionsnummer 0 erhalten die Versionsnummer 1, alte Versionsnummer 1 wird Versionsnummer 2 etc.).
Neue Optionsserien mit Standardkontraktgröße und Versionsnummer 0 werden am Ex-Tag in das System aufgenommen. Der Referenzpreis der ATM-Serien wird als R x Scum berechnet.
Für eine LEPO-Serie mit einem Ausübungspreis von 1 Währungseinheit wird die neue Kontraktgröße unter Berücksichtigung des neuen theoretischen Werts sowie auf Basis folgender Berechnungen bestimmt:
Neuer theoretischer Wert: R x S = 34,90 x 0,95759312 = 33,42 |
LEPO vor Kapitalveränderung: | S -0,01 | = 34,90 - 0,01 | = 34,89 |
LEPO nach Kapitalveränderung: | | = 33,42 - 0,01 | = 33,41 |
Neue Kontraktgröße für eine LEPO: | | = (34,89 x 100) / 33,41 | = 104,4298 |
Bei Ausübung erfolgt ein Barausgleich in der Regel nur für den Dezimalteil der Kontraktgröße. Im vorstehenden Beispiel sind 104 Aktien zu liefern, und der verbleibende Teil der Kontraktgröße wird bar abgerechnet.
Der Barausgleichsbetrag wird wie folgt berechnet:
C = DS x (Sn - Xn)
Bei einem Ausübungspreis von EUR 32,56 und einem aktuellen Aktienpreis von EUR 34,00 wird der Barausgleichsbetrag wie folgt berechnet:
C = 0,4285 x (34,00 - 32,56)
= EUR 0,62
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien ohne volle Dividendenberechtigung
Ein börsennotiertes Unternehmen kann auch neue Aktien begeben, die mit anderen Rechten ausgestattet sind als die alten Aktien. Beinhalten die neuen Aktien keinen Anspruch auf die nächste Dividendenzahlung (oder auf einen Teil davon), sind der mathematische Wert des Bezugsrechts und der sich daraus ergebende Aktienpreis ex entitlement unterschiedlich.
Beispiel: siehe „Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien mit voller Dividendenberechtigung (Bezugsrechtsemission)”
Dividende der alten Aktie: EUR 2,00
Dividende der neuen Aktie: EUR 1,00
Der Ausgabepreis der neuen Aktie beträgt damit:
EUR 27,50 + EUR 1,00 = EUR 28,50
Zur Berechnung des Bezugsrechts wird die Formel für den mathematischen Wert ergänzt, indem noch die entgangene Dividende vom Kurs der alten Aktie subtrahiert wird.
Wert des Bezugsrechts | = | Preis der alten Aktie - (Preis der neuen Aktie + entgangene Dividende) Bezugsverhältnis + 1 |
| = | 34,90 - (27,50 + 1,00) 4+1 |
| = | EUR 1,28 |
Der Aktienpreis reduziert sich theoretisch somit auf den Preis der neuen Aktie plus den Preis der vier Bezugsrechte. EUR 28,50 + (4 x EUR 1,28) = EUR 33,62
Auswirkungen auf Optionskontrakte
Bei Optionskontrakten wird der Bezugspreis für neue junge Aktien um die entgangene Dividende bereinigt.
Beispiel:
Die voraussichtliche Dividende der alten Aktie beträgt EUR 2,00.
Die entgangene Dividende für die neue Aktie beträgt EUR 1,00.
Der um EUR 1,00 höhere Bezugspreis im Vergleich zum vorherigen Beispiel verdeutlicht den geringeren Wert des Bezugsrechts.
Die Kapitalveränderung führt zu folgenden Anpassungen:
Preis der alten Aktie: EUR 34,90
Preis der neuen Aktie: EUR 28,50
Bezugsverhältnis: 4:1
Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:
Rn = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (28,50/34,90))) + (28,50/34,90)
= 0,96332378
Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien
Führt eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital durch, werden den Aktionären Berechtigungs-/Gratisaktien in einem festgelegten Verhältnis angeboten. Da es sich bei der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital um einen reinen Austausch zwischen Passivposten in der Bilanz handelt, verringert sich der Aktienpreis theoretisch proportional zur Erhöhung des Grundkapitals.
Beispiel:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Bezugsverhältnis: 5:1
5 x EUR 36,00 = EUR 180,00
EUR 180,00/6 = EUR 30,00 = Preis der Aktie nach Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien
Auswirkungen auf Optionskontrakte:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Preis der neuen Aktie: EUR -,--
Bezugsverhältnis: 5:1
Das Anpassungsverhältnis (R) wird wieder wie folgt berechnet:
R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((5/6) x (1 - (0/36,00))) + (0/36,00)
> = 0,83333333
Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berechtigungs-/Gratisaktien ohne volle Dividendenberechtigung
Beispiel:
Dividende der alten Aktie: EUR 2.00
Dividende der neuen Aktie: EUR 1,00
Der Ausgabepreis der neuen Aktie beträgt:
Ausgabepreis der neuen Aktien + entgangene Dividende
EUR 0,-- + EUR 1,00 = EUR 1,00
Auswirkungen auf Optionskontrakte:
Preis der alten Aktie: EUR 36,00
Preis der neuen Aktie: EUR 1,00
Bezugsverhältnis: 4:1
Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:
R = ((No/Nn ) x (1-(E/So))) + (E/So)
= ((4/5) x (1 - (1,00/36,00))) + (1,00/36,00)
= 0,80555556
Kapitalherabsetzung
Vereinfachte Kapitalherabsetzung - Beschreibung
Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung wird die durch Verluste verursachte Verminderung des Kapitals auf alle Aktien gleichmäßig verteilt, indem der Nennwert der Aktien um den Betrag der anteilsmäßigen Verringerung herabgesetzt wird. Dieses Verfahren wird „Entwertung ” genannt und hat keine Anpassung von Optionen und Futures-Kontrakten zur Folge.
Ordentliche Kapitalherabsetzung - Beschreibung
Eine weitere Form ist die ordentliche Kapitalherabsetzung. Im Gegensatz zur vereinfachten Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital durch eine Herabsetzung des Nennwerts oder eine Zusammenlegung von Aktien verringert werden. Voraussetzung für eine Zusammenlegung ist, dass der Mindestnennwert der Aktie im Falle einer Kapitalherabsetzung verringert wird.
Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung auf Optionskontrakte
Eine Kapitalveränderung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung hat folgende Auswirkungen auf Optionskontrakte:
Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:
R = ((No/Nn) x (1 - (E/So))) + (E/So)
= ((3/2) x (1 - (0))) + 0
= 1,5
Die derzeit gehandelten Optionsserien und Kontraktgrößen werden unter Verwendung von R angepasst.
Derzeit gehandelte Optionsserien
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
34,00 | 100 |
36,00 | 100 |
38,00 | 100 |
Optionsserien nach Anpassung
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
Xn1 = 34,00 x 1,5 = 51,00 | CSn = 100 / 1,5 = 66,6667 |
Xn2 = 36,00 x 1,5 = 54,00 | |
Xn3 = 38,00 x 1,5 = 57,00 | |
Bei LEPOs wird die neue Kontraktgröße wie folgt berechnet:
Neuer theoretischer Wert: | R x S0 = 36,00 x 1,5 = 54,00 |
Für eine LEPO vor einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: | S0 - 0,01 = 36,00-0,01 = 35,99 |
Für eine LEPO nach einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: | 54,00 - 0,01 = 53,99 |
Neue Kontraktgröße für eine LEPO: | (35,99 x 100) / 53,99 = 66,6605 |
Bei Ausübung eines angepassten Kontrakts wird für den Teil des Kontrakts, der nicht durch die Lieferung von Aktien ausgeglichen werden kann, ein neuer Barausgleichsbetrag berechnet. Für den LEPO-Kontrakt sind 66 Aktien zu liefern und 0,6605 in bar abzurechnen. C = F x (Sn - Xn)
Bei einem Ausübungspreis von EUR 51,00 und einem Aktienpreis von EUR 54,00 wird der Barausgleichsbetrag wie folgt berechnet:
C = (66,6667 - 66) x (54,00 - 51,00) = EUR 2,00 EUR
Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird das Grundkapital gemäß dem Splitverhältnis geteilt (der Nennwert wird herabgesetzt). Eine Aktie mit einem Anteil von EUR 50,00 am Grundkapital wird in X Aktien aufgeteilt (alter Nennwert / neuer Nennwert).
Der Aktienpreis verringert sich auf:
Preis der alten Aktie
X
Auswirkungen auf Optionskontrakte
Beispiel:
Ein börsennotiertes Unternehmen möchte den Nennwert seiner Aktien von EUR 50,00 auf EUR 5,00 reduzieren. Eine alte Aktie entspricht damit zehn neuen Aktien.
Bezugsverhältnis: 1:10
Ausgabepreis der neuen Aktien: EUR 0,00
Das Anpassungsverhältnis (R) wird wie folgt berechnet:
R = ((No /Nn ) x (1 - (E/So ))) + (E/So )
= ((1/10) x (1 - 0))) + 0
= 0,1
Die derzeit gehandelten Optionsserien werden unter Verwendung von R angepasst.
Derzeit gehandelte Optionsserien
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
34,00 | 100 |
36,00 | 100 |
38,00 | 100 |
Optionsserien nach Anpassung
Ausübungspreis | Kontraktgröße |
X = 34,00 x 0,1 = 3,40 | CS = 100 / 0,1 = 1000 |
X = 36,00 x 0,1 = 3,60 | |
X = 38,00 x 0,1 = 3,80 | |
Bei Ausübung muss der ganzzahlige Teil der Aktien geliefert werden, in diesem Beispiel 1000 Aktien. Der nicht ganzzahlige Anteil ist bar abzurechnen. Bei LEPOs wird die neue Kontraktgröße wie folgt berechnet:
Neuer theoretischer Wert: R x S0 = 3,60
Für eine LEPO vor einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: S0 - 0,01 = 36,00 - 0,01 = 35,99
Für eine LEPO nach einer Kapitalveränderung gezahlter Betrag: 3,60 - 0,01 = 3,59
Neue Kontraktgröße für eine LEPO: (35,99 x 100) / 3,59 = 1002,5070
Für den LEPO-Kontrakt sind 1002 Aktien zu liefern und 0,5070 in bar abzurechnen.
Statt über eine Anpassung der Kontraktgröße kann der Aktiensplit auch durch Anpassung der Anzahl an Positionen ohne Änderung der Kontraktgröße durchgeführt werden.
Optionsserien nach Anpassung
Ausübungspreis | Kontraktgröße | Positionsanzahl |
| alt | neu | alt | neu |
X = 34,00 x 0,1 = 3,40 | 100 | 100 | 1 | 10 |
X = 36,00 x 0,1 = 3,60 | 100 | 100 | 1 | 10 |
X = 38,00 x 0,1 = 3,80 | 100 | 100 | 1 | 10 |
Der LEPO-Kontrakt wird wie folgt angepasst:
Die vorstehend berechnete Kontraktgröße 1002,5070 wird anschließend durch zehn dividiert.
Kontraktgröße | Positionsanzahl |
alt | neu | alt | neu |
100 | 100,2507 | 1 | 10 |
Teilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert, welche der oben genannten Methoden Eurex im Falle eines Aktiensplits anwendet.
Unternehmensübernahmen bzw. -zusammenschlüsse
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:
- ausschließlich aus Aktien bestehenden Angeboten,
- Angebote aus Aktien zuzüglich eines Baranteils
- ausschließlich aus einer Barzahlung bestehenden Angeboten.
Erfolgt die Transaktion durch ein Aktienangebot, so wird in der Regel der bisherige Basiswert durch den angebotenen Basiswert ersetzt, und der Handel mit den neuen zugrunde liegenden Aktien wird nach erfolgreichem Zustandekommen des Angebots weitergeführt. Der bestehende Kontrakt wird unter Verwendung der Verhältnismethode angepasst.
Der Anpassungsfaktor wird wie folgt berechnet:
Anpassungsverhältnis = x / y
Dabei entspricht y der Anzahl der Aktien, die für x Aktien des zugrunde liegenden Unternehmens angeboten werden.
Ausübungspreise und Kontraktgrößen werden gemäß dem in den vorherigen Beispielen beschriebenen Verfahren angepasst.
Das gleiche Verfahren gilt für gemischte Aktien-/Barangebote. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots muss die Aktienkomponente jedoch mindestens 33 Prozent des Gesamtwertes ausmachen.
Die Barkomponente wird im Anpassungsverhältnis folgendermaßen berücksichtigt: Sie wird entweder in eine entsprechende Anzahl von y-Aktien umgewandelt und entsprechend zu y hinzugezählt; oder sie wird in eine Anzahl von x-Aktien umgewandelt und entsprechend von x abgezogen.
Zur Veranschaulichung:
x = 50
y = 40
1x = 1y + 10 (bar)
EUR 10 in bar werden entweder in 0,25 y-Aktien oder 0,20 x-Aktien umgewandelt.
R = x / 1,25y = 0,80
R = 0,80x / 1y = 0,80
Abrechnung zum fairen Wert
Erfolgt die Transaktion durch ein Barangebot, werden die Aktienoptionen auf Basis ihres fairen Werts gemäß den Kontraktspezifikationen abgerechnet, sobald die übernehmende Gesellschaft das Angebot als unwiderruflich erklärt hat. Dieses Verfahren gilt auch, wenn die Transaktion im Rahmen eines gemischten Bar-/Aktienangebots erfolgt und der Aktienanteil am Angebot zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots weniger als 33% des Gesamtwertes beträgt.
Ein Angebot gilt als bekannt gegeben, sobald die übernehmende Gesellschaft einen festen Preis genannt hat, der ein beabsichtigtes Angebot darstellen könnte.
Bestimmung des fairen Werts
Optionskontrakte
Eurex verwendet das Binominal-Modell nach Cox/Ross/Rubinstein zur Ermittlung des fairen Wertes der Optionsserie. Auf Basis der Abrechnungspreise der zehn Geschäftstage vor der Bekanntgabe des Übernahmeangebots wird für jede eine durchschnittliche implizite Volatilität berechnet. Der höchste und der niedrigste Wert bleiben in der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt (implizite Volatilitäten der Abrechnungspreise werden von Eurex täglich über die theoretischen Preisdaten sowie im Settlement Price Overview-Fenster der GUIs bereitgestellt, die direkten Mitgliedern des Eurex®-Systems zur Verfügung stehen).
Die impliziten Volatilitäten sowie die künftigen Dividenden, auf deren Grundlage die Bestimmung des fairen Wertes am Settlement-Tag erfolgt, werden den Eurex-Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.
Für Optionsserien, die weit aus dem Geld oder weit im Geld liegen, kann die aus dem Abrechnungspreis errechnete implizite Volatilität übermäßig hoch sein, denn der niedrigstmögliche Abrechnungspreis im Eurex®-System entspricht der minimalen Tickgröße. Dies kann bei der Bestimmung des fairen Wertes zur Anwendung eines vollkommen unangemessenen Volatilitätsniveaus führen. Entspricht der Abrechnungswert der weit aus dem Geld liegenden Option dem minimalen Tick oder liegt der Wert der entsprechenden weit im Geld liegenden Option gleichauf mit oder unter dem inneren Wert, ist hinsichtlich der Ausübungspreise die Volatilität des letzten Ausübungspreises anzusetzen, bei dem der Abrechnungswert über dem minimalen Tick liegt bzw. den inneren Wert überschreitet.
Der tägliche Abrechnungspreis und damit die implizite Volatilität an Eurex werden wie folgt bestimmt:
- Der Referenzpreis des Basiswerts ist der amtliche Schlusskurs an der entsprechenden Heimatbörse.
- Die Volatility Skews (Asymmetrien der Volatilitätsstrukturkurve) werden auf Basis beobachteter Intraday-Marktquotierungen und gehandelter Preise bestimmt.
- Risikoloser Zinssatz.
- Zur Bestimmung von Dividendenzahlungen für die Restlaufzeit einer Option verwendet Eurex Marktprognosen für Dividenden. Diese Dividenden können jedoch zur Einhaltung der Put/Call-Parität angepasst werden und sind daher das Ergebnis synthetischer Preise.
Nach ihrer Bestimmung sind diese impliziten Volatilitäten bis zum Zeitpunkt der Abrechnung festgelegt, unabhängig von Änderungen des Basiswertpreises bis zum Settlemnent-Tag. Dies gilt auch für künftige Dividenden. Der risikolose Zinssatz ist der einzige Faktor, der Schwankungen unterworfen ist und am tatsächlichen Settlement-Tag festgelegt wird.
Wenn die übernehmende Gesellschaft im Laufe einer Übernahme die Gegenleistung erhöht oder das Angebot anderweitig ändert (z.B. Verlängerung der Annahmefrist), werden keine neuen impliziten Volatilitäten berechnet. Für den Fall, dass ein anderes Unternehmen ein Gegenangebot ebenfalls in bar vorlegt, während das Übernahmeangebot noch aktuell ist (d.h. weder abgelaufen ist noch zurückgezogen wurde), werden die gemäß vorstehender Beschreibung und in Bezug auf das Erstangebot berechneten impliziten Volatilitäten verwendet, wenn das Gegenangebot für gültig erklärt werden sollte.
Futures-Kontrakte
Die Abrechnung von Futures-Kontrakten erfolgt auf Basis des Wertes der Gegenleistung unter Berücksichtigung des risikolosen Zinssatzes bezogen auf die Restlaufzeit und ggf. geschätzter Dividenden.
Ausgliederung (Demerger)
Bei Ausgliederungen wird standardmäßig die Paketmethode angewandt. Dabei wird die alte Aktie durch einen Korb von zwei oder mehr Aktien ersetzt. Wird eine solche Ausgliederung wirksam, entspricht die Summe der Korbkomponenten theoretisch dem Wert der alten Aktie. Unter bestimmten Umständen bietet die Paketmethode nicht das geeignete Verfahren zur Anpassung von Optionen und Futures-Kontrakten. In diesen Fällen wird stattdessen die Verhältnismethode eingesetzt.
Das Anpassungsverhältnis wird wie folgt berechnet:
R = (Scum - Wert des ausgegliederten Unternehmens je Aktie) / (Scum)
Eurex informiert die Teilnehmer über das Verfahren, das zur Ermittlung des Wertes des ausgegliederten Unternehmens Anwendung findet.
Auswirkungen auf Optionskontrakte bei Verwendung der Paketmethode
Beispiel:
Ein börsennotiertes Unternehmen A gliedert einen Teil seines Geschäfts aus, indem es neue Aktien des Unternehmens B an die bestehenden Aktionäre in einem Verhältnis von 1 neuen Aktie für 10 alte Aktien ausgibt.
Der Preis der alten Aktien cum entitlement ist EUR 36,00.
Zum Zeitpunkt der Ausgliederung muss folgende Bedingung erfüllt sein:
Preis A cum = Preis A ex + (0,1 x B)
Für B wird ein Kurs von EUR 20,00 angenommen.
Der Ex-Preis von Aktie A ist daher EUR 34,00.
36,00 = 34 + (0,1 x 20)
Ausübungspreise und Kontraktgrößen der Option auf Aktie A bleiben unverändert.
Am Ex-Tag wird die zugrunde liegende Aktie A durch einen Korb aus (1 A Ex-Aktie + 0,1 B-Aktie) ersetzt.