Eurex T7 Entry Services

Exchange for Physicals

Mit dem Exchange for Physicals for Financials (EFP) Service haben Teilnehmer die Möglichkeit, die Futures-Kontrakte aus den folgenden Off-Book-Geschäften im Eurex®-System auszuführen und clearen zu lassen.


Eine Auflistung aller für den Exchange for Physicals for Financials ("EFP-F") Service zugelassenen Kombinationen aus Basisinstrument und Future finden Sie in den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, Kapitel 3.2.2.

Sämtliche Schuldverschreibungen, die zu ausgetauschten Futures eine Preis-Korrelation aufweisen, sodass der jeweilige Futures-Kontrakt ein geeignetes Hedge-Instrument für das Kassageschäft darstellt, können Bestandteil eines EFP Trades sein.

Das dem EFP-F-Geschäft zugrundeliegende Kassageschäft muss in einer Währung der OECD-Mitgliedsstaaten denominiert sein.

Non-Eurex Fixed Income bzw. Euro-Swap-Futures in diesem Sinne sind alle außerhalb der Eurex-Börsen gehandelten Fixed Income bzw. Euro-Swap-Futures-Geschäfte, deren Ausgestaltung nicht den wesentlichen Merkmalen der an den Eurex-Börsen gehandelten Fixed Income bzw. Euro-Swap-Futures-Geschäften entspricht.

Eine Eurex GC Pooling Repo-Transaktion bezeichnet einen Kauf / Verkauf des GC Pooling EZB oder des GC Pooling ECB EXTended Baskets und dessen gleichzeitigen Rückverkaufs/-kaufs auf Termin. Das Nominal der Repo-Transkation muß hierbei dem Kontraktwert eines Eurex Geldmarkt-Futures multipliziert mit der Anzahl der Kontrakte entsprechen.

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Anfrage einen Nachweis über das abgeschlossene Kassageschäft vorzulegen.

Eine Auflistung aller für den Exchange for Physicals ("EFP-I") Service zugelassenen Kombinationen aus Basisintrument und Aktienindex-Futures finden Sie in den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, Kapitel 3.2.2.

Grundsätzlich sind folgende Konstellationen zur Eingabe eines EFPI Trades vorgesehen:

  • Beide Teilnehmer schließen sowohl das außerbörsliche Kassageschäft
    als auch das Futures-Geschäft miteinander ab oder
  • Beide Teilnehmer schließen das Futures-Geschäft miteinander ab.

Ein Teilnehmer ist dabei offizieller Market Maker (Authorized Participant) von börsengehandelten Indexfondsanteilen (ETFs) und schließt das entsprechende Kassageschäft mit dem ETF-Emittenten ab. Der andere Teilnehmer schließt das entsprechende Kassageschäft mit einem oder mehreren (Auktion) Dritten ab. Dabei müssen sich die von den Vertragsparteien jeweils abgeschlossenen Kassageschäfte nicht auf einen identischen Geschäftsgegenstand beziehen. Eine Kombination von zwei Futures-Geschäften des gleichen Produkts ist zulässig.

Gegenstand des Kassageschäftes im Rahmen eines EFPI Trade sind Aktienkörbe oder börsengehandelte Indexfondsanteile, die folgende Charakteristika aufweisen müssen:

  • Marktwert des Aktienkorbes oder börsengehandelten Indexfondsanteils muss mindestens ein Drittel des Gegenwertes des Mindestgeschäftsvolumens eines Block Trades in dem jeweiligen Aktienindex-Future (Indexstand x Kontraktwert x Mindestabschlussgröße für Block Trades / 3) betragen und darf gegenüber dem Marktwert der Futures-Position um maximal 20 Prozent abweichen.
  • Zusammensetzung des Aktienkorbes oder des börsengehandelten Indexfondsanteils aus mindestens zehn verschiedenen Indexkomponenten oder einer Anzahl von Aktientiteln, die mindestens die Hälfte des dem Futures-Kontrakt zugrundeliegenden Aktienindex repräsentieren.
  • Marktwert des Teils des Aktienkorbes oder börsengehandelten Indexfondsanteils, dessen Werte Bestandteil des dem Futures-Kontrakt zugrundeliegenden Aktienindex sind, beträgt mindestens 20 Prozent des Marktwertes des gesamten Kassageschäftes.
  • Sämtliche im Aktienkorb oder börsengehandelten Indexfondsanteil befindlichen Aktienwerte müssen Bestandteil des STOXX® Europe TMI Index, des MSCI World Index, des MSCI Emerging Markets Index, des MSCI Frontier Markets Index, des ATX® oder des CECE® EUR Index sein.

Die Anzahl der gehandelten Futures-Kontrakte muss ein bestimmtes Verhältnis zum Marktwert des Aktienkorbes oder des börsengehandelten Indexfondsanteils aufweisen, so dass die Futures-Kontrakte ein geeignetes Hedge-Instrument für das Kassageschäft darstellen.

Die Marktwerte der gehandelten Futures-Kontrakte, die Bestandteil eines Geschäftes FESQ gegen FESX sind, dürfen voneinander um maximal 20 Prozent abweichen.

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Anfrage, einen Nachweis über das abgeschlossene Kassageschäft vorzulegen.

Eine Auflistung aller für den EFP-F Service zugelassenen Kombinationen von Basisinstrumenten und Eurex FX-Futures finden Sie in den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, Kapitel 3.2.3.

Der Exchange for Physicals (EFPI) Service ist für folgende Kombinationen von Eurex FX-Futures und Basisinstrumenten verfügbar:

FX-Spot ähnliche Geschäfte, die eine hinreichende Preiskorrelation zum ausgetauschten Futures-Kontrakt aufweisen, so dass der Eurex Futures-Kontrakt ein geeignetes Hedgeinstrument für das gegenläufige FX-Geschäft darstellt, können Bestandteil eines EFPI Trades sein.

Die Kontraktanzahl der gehandelten FX-Futures-Kontrakte muss mindestens 1 betragen. Das Währungspaar des gegenläufigen FX-Geschäfts und des FX-Futures-Kontrakts muss sich aus denselben beiden Währungen zusammensetzen. Der Nominalbetrag des gegenläufigen FX-Geschäfts muss dem Nominalbetrag des FX-Futures-Kontrakts (ggf. nach einer entsprechenden Umrechnung in dieselbe Währung) entsprechen bzw. darf nicht mehr als 20 % darüber oder darunter liegen. 

FX Swaps, Cross Currency (Basis) Swaps und Currency Swaptions können ebenso ein Gegengeschäft im Rahmen eines EFPI Trades sein. Ferner müssen diese Geschäfte folgende Charakteristika aufweisen: 

  • Vereinbarung im Rahmen eines ISDA Master Agreements oder vergleichbarer Rahmenverträge
  • Sämtliche Zahlungen des Swap-Geschäfts müssen dem Währungspaar entsprechen, das dem FX-Futures Kontrakts zugrunde liegt

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.