Institute, die direkt an Eurex über das integrierte Handels- und Clearing-System von Eurex handeln wollen, müssen als Eurex-Handelsteilnehmer zugelassen sein. Unternehmen können eine Handelszulassung beantragen, wenn sie die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen. Eine Eurex-Mitgliedschaft für Privatpersonen ist nicht möglich. Eurex sieht jedoch keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der registrierten Händler für dieses Unternehmen vor.
Handelsteilnehmer können am Clearing-Prozess entweder direkt (als Direct Clearing-Mitglied oder General Clearing-Mitglied) oder indirekt über ein Clearing Mitglied teilnehmen. Handelsteilnehmer, die direkt am Clearing-Prozess teilnehmen wollen, müssen eine Clearing-Lizenz mit der Eurex Clearing beantragen. Ein Handelsteilnehmer ohne eine Clearing-Lizenz ist ein „DC Market Participant“ mit der Eurex Clearing.
Darüber hinaus können alle Börsenteilnehmer eine Market Maker-Lizenz beantragen. Möglicherweise sind zusätzliche Genehmigungen zum Einsatz von Quote Machines, Electronic Eyes, Order Routing-Systemen, Eurex Trade Entry Services oder Handelsbildschirmen in Niederlassungen zu beantragen.
Unternehmen, die eine Eurex-Mitgliedschaft oder eine Clearing-Lizenz beantragen möchten, sollten sich mit dem Eurex Customer Support zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung setzen, in dem die Schritte zum Erwerb der Mitgliedschaft im Detail besprochen und die Antragsformulare geprüft werden. Alle im Rahmen der Zulassung und Anbindung notwendigen Schritte werden von einem individuellen Ansprechpartner bei Eurex koordiniert.