MiFID II/MiFIR bringt die Transparenzvorgaben für den Vor- und Nachhandel von Aktien und ETFs, die mit MiFID I eingeführt wurden, auf den neusten Stand: mit MiFID II/MiFIR gelten die verpflichtenden Vor- und Nachhandelsregelungen auch für Nicht-Aktien.
Auf Basis der Regulierung (EU) Nr. 60/2014 (MiFIR), ergänzt durch die delegierte Verordnung (EU) 2017/567 (RTS), wurden am 3. Januar 2018 zusätzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Marktdaten wirksam. Für die Preisliste der Marktdaten, inkl. aufgeschlüsselter Informationen, Kostenverrechnungsmethodik und weiteren erforderlichen Angaben zum Produktinhalt siehe "Vertragsdokumente" auf der Market Data+Services Webseite.