Basiswerte
Fiktive kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich, des Königreichs Spanien beziehungsweise der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit und einem Coupon von:
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Kontrakt | Produkt-ID | Restlaufzeit des Basiswertes in Jahren | Coupon in Prozent | Währung |
Euro-Schatz-Futures | FGBS | 1,75 bis 2,25 | 6 | EUR |
Euro-Bobl-Futures | FGBM | 4,5 bis 5,5 | 6 | EUR |
Euro-Bund-Futures | FGBL | 8,5 bis 10,5 | 6 | EUR |
Euro-Buxl®-Futures | FGBX | 24,0 bis 35,0 | 4 | EUR |
Short-Term Euro-BTP-Futures | FBTS | 2,0 bis 3,25 | 6 | EUR |
Mid-Term Euro-BTP-Futures | FBTM | 4,5 bis 6,0 | 6 | EUR |
Long-Term Euro-BTP-Futures | FBTP | 8,5 bis 11,0 | 6 | EUR |
Mid-Term Euro-OAT-Futures | FOAM | 4,5 bis 5,5 | 6 | EUR |
Euro-OAT-Futures | FOAT | 8,5 bis 10,5 | 6 | EUR |
Euro-BONO-Futures | FBON | 8,5 bis 10,5 | 6 | EUR |
CONF-Futures | CONF | 8,0 bis 13,0 | 6 | CHF |
Kontraktwerte
EUR 100.000 oder CHF 100.000.
Erfüllung
Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position kann nur durch Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich, des Königreichs Spanien beziehungsweise der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfüllt werden, deren Restlaufzeit am Liefertag innerhalb der Restlaufzeit des jeweiligen Basiswertes liegt.
Bei Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 11 Jahre betragen (gilt nicht für FGBX).
Bei Schuldverschreibungen der Republik Italien darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 11 Jahre (FBTS,), 16 Jahre (FBTM) bzw. 17 Jahre (FBTP) betragen.
Bei Schuldverschreibungen der Republik Frankreich darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 17 Jahre betragen.
Bei Schuldverschreibungen des Königreichs Spanien darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 15 Jahre betragen.
Bei Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit müssen der erste und der letzte mögliche Rückzahlungstermin zwischen acht und 13 Jahren liegen.
Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von EUR 4 Milliarden aufweisen, solche der Republik Frankreich, der Republik Italien und des Königreichs Spanien müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von EUR 5 Milliarden aufweisen.
Die Schuldverschreibungen müssen den genannten Betrag bereits vor dem ersten Kalendertag des vorherigen Liefermonats aufweisen.
Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von CHF 500 Millionen aufweisen.
Schuldverschreibungen der Republik Italien, die explizit als "BTP Futura", "BTP Valore" oder als "BTP Green" herausgegeben werden, dürfen nicht für Short-Term, Mid-Term und Long-Term Euro-BTP-Futures-Kontrakte geliefert werden; im Falle "BTP Green" gilt dies für alle Schuldverschreibungen mit einem Futures-Verfalltermin beginnend mit März 2025.
Preisermittlung und Minimale Preisveränderung
Die Preisermittlung erfolgt in Prozent vom Nominalwert.
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Kontrakt | Minimale Preisveränderung |
Prozent | Wert |
Euro-Schatz-Futures | 0,005 | EUR 5 |
Euro-Bobl-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Euro-Bund-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Euro-Buxl®-Futures | 0,02 | EUR 20 |
Short-Term Euro-BTP-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Mid-Term Euro-BTP-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Long-Term Euro-BTP-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Mid-Term Euro-OAT-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Euro-OAT-Futures | 0,01 | EUR 10 |
Euro-BONO-Futures | 0,01 | EUR 10 |
CONF-Futures | 0,01 | CHF 10 |
Laufzeiten
Bis zu 9 Monaten: Die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.
Liefertag
Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der darauf folgende Börsentag.
Lieferanzeige
Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen Eurex am letzten Handelstag der fälligen Futures bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode anzeigen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden.
Letzter Handelstag
Zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ.
Täglicher Abrechnungspreis
Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise für den aktuellen Fälligkeitsmonat des CONF-Futures wird der in der täglichen Schlussauktion des entsprechenden Futures-Kontrakts ermittelte Preis als täglicher Abrechnungspreis herangezogen.
Für alle anderen Fixed Income Futures wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.
Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Brief-Spanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.
Schlussabrechnungspreis
Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag um 12:30 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, sofern in diesem Zeitraum mehr als zehn Geschäfte zustande gekommen sind. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet, sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex den Abrechnungspreis fest.
Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 2.000 Kontrakte