Geldmarktderivate

Dreimonats-EURIBOR-Futures (FEU3)

  • Bloomberg L.P.
    FPA Cmdty CT
  • Refinitiv
    <0#FEU3:>
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE0009653147

Preise/Quotes

Price Chart

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswerte

European Interbank Offered Rate (EURIBOR) für Dreimonats-Termingelder in Euro.

 

Kontraktwert

EUR 1 Million.

 

Erfüllung

Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.

 

Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt in Prozent auf vier Nachkommastellen auf der Basis 100 abzüglich gehandeltem Zinssatz. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,0025 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 6,25. Die minimale Preisveränderung in den verschiedenen Instrumenten des Kontraktes beträgt:

 

Laufzeiten

Bis zu 72 Monaten: Die sechs nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate und die 22 darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.

 

Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag liegt zwei Börsentage vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Fälligkeitsmonats, soweit von dem European Money Markets Institute (EMMI) an diesem Tag der für Dreimonats-Euro-Termingelder maßgebliche Referenzzinssatz EURIBOR berechnet wird, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 11:00 Uhr MEZ.

 

Täglicher Abrechnungspreis

Bei der Festlegung des täglichen Abrechnungspreises für Dreimonats-EURIBOR-Futures wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte eine Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) als täglicher Abrechnungspreis für den aktuellen Fälligkeitsmonat herangezogen, sofern in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.

Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Brief-Spanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.

 

Schlussabrechnungspreis

Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag um 11:00 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der von European Money Markets Institute ermittelte Referenzzinssatz für Dreimonats-Euro-Termingelder am Schlussabrechnungstag um 11:00 Uhr MEZ. Bei der Festlegung des Schlussabrechnungspreises wird der EURIBOR-Satz auf drei Nachkommastellen gerundet und anschließend von 100 subtrahiert.

 

Zustandekommen von Geschäften (pro rata-Matching)

Die Zusammenführung von Aufträgen und Quotes erfolgt nach dem pro rata-Matching-Prinzip, das ausschließlich auf dem Prinzip der Preispriorität basiert.

 

Dreimonats-EURIBOR-Futures stehen zum Handel in den USA zur Verfügung.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 100 Kontrakte

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Orders und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenhändler oder mehreren Börsenhändlern eines zugelassenen Unternehmens („Cross-Trade“) noch nach vorheriger Absprache von Börsenhändlern von zwei unterschiedlichen zugelassenen Unternehmen („Pre-Arranged-Trade“) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 2 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Orders als Teil eines Quotes.

(2) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten im Eurex-Handelssystem ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Trade-Request“). Der kaufende Beteiligte hat sicherzustellen, dass er selbst oder der verkaufende Beteiligte den Trade-Request eingibt. Die den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Order oder der Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 121 Sekunden nach der Eingabe des Trade-Requests eingegeben werden. Die Eingabe eines Trade-Request, ohne die entsprechende Order oder den 
Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Transaktionen, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1.4 Absatz 2 und Absatz 3) zustande kommen.

(4) Zur Eingabe des Cross-Trades oder Pre-Arranged-Trades kann die automatisierte Eingabefunktionalität für Cross-Trades oder Pre-Arranged-Trades des Eurex Handelssystems verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Ankündigung sowie die Eingabe der entsprechenden Orders nach Absatz 2 automatisiert.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:00 07:30 22:00 22:10
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:00 07:30 11:00

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-, M- und P-Konten) EUR 0,29 pro Kontrakt
Positionsübertragung mit Geldtransfer EUR 7,50 pro Transaktion

Orderbuch

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Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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