Geldmarktderivate

Zweijährige Mid Curve-Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures (OEM2)

  • Bloomberg L.P.
    2VH6 Comdty<GO>
  • Refinitiv
    0#FEM2+
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE000A1YD8G1
  • Basiswert-ISIN
    XC000A1YD8L9

Preise/Quotes

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswerte

Dreimonats-EURIBOR-Futures.

 

Kontraktgröße

Ein Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakt.

 

Erfüllung

Die Ausübung einer Einjährigen (Zwei-, Drei-, Vier-) Mid Curve-Option auf einen Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer entsprechenden Dreimonats-EURIBOR-Futures-Position, wobei jeweils ein Dreimonats-EURIBOR-Futures mit einer Fälligkeit von einem Jahr (zwei, drei, vier) nach Ende der Laufzeit der Einjährigen (Zwei-, Drei-, Vier-) Mid Curve-Option auf Dreimonats-EURIBOR-Futures geliefert wird.

Monatliche Verfälle in sämtlichen Mid Curve-Optionen beziehen sich auf einen Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakt mit dem nächsten Quartalsverfall des entsprechend zu liefernden Jahres nach Ende der Laufzeit des Optionskontrakts. 

Die Position wird auf der Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises direkt im Anschluss an die Post-Trading Full-Periode des Ausübungstages eröffnet.

 

Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt in Punkten auf drei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,005 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 12,50.

 

Laufzeiten

Bis zu 12 Monaten: Die sechs nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate sowie die zwei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.

 

Letzter Handelstag

Der Freitag vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Verfallmonats, soweit von dem European Money Markets Institute (EMMI) an diesem Tag der für Dreimonats-Euro-Termingelder maßgebliche Referenzzinssatz EURIBOR festgestellt wird, ansonsten der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die auslaufenden Optionsserien am letzten Handelstag ist 17:15 Uhr MEZ.

 

Täglicher Abrechnungspreis

Die Festlegung des täglichen Abrechnungspreises erfolgt durch Eurex. Zur Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises für alle Mid Curve-Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures wird das Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein eingesetzt.

 

Ausübungszeit

Ausübungen sind an jedem Börsentag (amerikanische Art) während der Laufzeit bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode (20:00 Uhr MEZ) möglich, am letzten Handelstag jedoch nur bis 18:00 Uhr MEZ.

 

Ausübungspreise

Die Verfallmonate haben Ausübungspreise mit Abstufungen von 0,125 Punkten.

 

Anzahl der Ausübungspreise

Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put für jede Fällligkeit mindestens 25 Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind zwölf Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money) und zwölf Ausübungspreise aus dem Geld (Out-of-the-money).

 

Optionsprämie

Die Prämienabrechnung erfolgt nach dem Futures-style-Verfahren.

 

Alle Mid Curve-Optionen auf Dreimonats-EURIBOR-Futures stehen zum Handel in den USA zur Verfügung.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 100 Kontrakte

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Orders und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenhändler oder mehreren Börsenhändlern eines zugelassenen Unternehmens („Cross-Trade“) noch nach vorheriger Absprache von Börsenhändlern von zwei unterschiedlichen zugelassenen Unternehmen („Pre-Arranged-Trade“) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 2 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Orders als Teil eines Quotes.

(2) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten im Eurex-Handelssystem ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Trade-Request“). Der kaufende Beteiligte hat sicherzustellen, dass er selbst oder der verkaufende Beteiligte den Trade-Request eingibt. Die den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Order oder der Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 121 Sekunden nach der Eingabe des Trade-Requests eingegeben werden. Die Eingabe eines Trade-Request, ohne die entsprechende Order oder den 
Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf Transaktionen, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1.4 Absatz 2 und Absatz 3) zustande kommen.

(4) Zur Eingabe des Cross-Trades oder Pre-Arranged-Trades kann die automatisierte Eingabefunktionalität für Cross-Trades oder Pre-Arranged-Trades des Eurex Handelssystems verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Ankündigung sowie die Eingabe der entsprechenden Orders nach Absatz 2 automatisiert.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:00 18:00 18:00 20:00
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:00 16:15 17:00

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Positionsübertragung mit Geldtransfer EUR 7,50 pro Transaktion

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.