Dieses Rundschreiben enthält Informationen zum Serviceangebot der Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) und den damit verbundenen Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) und weiterer darauf Bezug nehmender Dokumente zu folgenden Themen:
1. Redaktionelle Änderungen und Anpassungen bei den zusätzlichen Kontraktvarianten in Kapitel II der Clearing-Bedingungen;
2. Einführung einer optionalen zusammenfassenden Berechnung des Ausfallrisikos für Zwecke der Sicherheitenstellung bei Wertpapierdarlehens-Transaktionen;
3. Änderung des Abwicklungsbank-Entgelts;
4. Änderung des maximalen Gebotspreises in der Buy-In-Auktion.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG und der Bedingungen für Auktionen der Eurex Clearing AG, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Die unter 1., 2., 3. und 4. genannten Änderungen treten zum 11. Dezember 2017 in Kraft.
Dieses Rundschreiben enthält des Weiteren Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen, die Besondere Bestimmungen betreffen, und somit einem Konsultationsprozess (Konsultation) unterliegen. Die Änderungen betreffen folgendes:
5. Klarstellende Änderungen zum Close-out-Netting in Kapitel IX der Clearing-Bedingungen.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Die Konsultation beginnt am 16. November 2017 und endet mit Ablauf des 18. Dezember 2017 um Mitternacht (Konsultationsperiode). Weitere Details zur Konsultation sind in diesem Rundschreiben enthalten.