Wie mit Eurex Clearing-Rundschreiben 037/15 angekündigt, ist der Start von CCP Release 9.2 für den 22. Juni 2015 geplant. In diesem Zusammenhang sind Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (nachfolgend: Clearing-Bedingungen) erforderlich.
Die Änderungen betreffen die Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen, bei denen Stückzahlen von Wertpapieren entstehen, die nicht der kleinsten und/oder dem Vielfachen der Abwicklungseinheit entsprechen („Bruchteile“). Mit T2S Welle 1 wendet Eurex Clearing diese Verarbeitung für Wertpapiere an, die von SIX SIS begeben wurden.
Des Weiteren schafft Eurex Clearing eine Alternative zur derzeit einzigen Abwicklungsmöglichkeit von produktbezogenen Zahlungen in Schweizer Franken über die Schweizerische Nationalbank (SNB) in Kooperation mit der UBS AG als Korrespondenzbank.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Alle Änderungen treten zum 22. Juni 2015 in Kraft.