Das Unternehmen DMG Mori GmbH hat am 4. Mai 2015 den Eintritt aller Vollzugsbedingungen bekannt gegeben.
Demzufolge werden gemäß der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich, Ziffern 2.6.10 (7) und 1.6.7. (7) die bestehenden Positionen in den Serien für die Eurex-Option und dem Eurex-Aktien-Futures-Kontrakt auf Aktien der DMG Mori Seiki AG (GLD, GLDF), wie bereits im Eurex-Rundschreiben 013/15 beschrieben, zum theoretisch fairen Wert abgerechnet. Die Basis für die Bestimmung des fairen Wertes ist der finale Angebotspreis von EUR 30,55.
Der Handel in den Optionen und im Eurex-Aktien-Futures-Kontrakt auf Aktien der DMG Mori Seiki AG (GLD, GLDF) wird mit Wirkung zum 5. Mai 2015 eingestellt.
Die Abrechnung der Options- und Futures-Kontrakte erfolgt mit Wirkung zum 6. Mai 2015.
Alle Teilnehmer mit offenen Optionspositionen werden am 5. Mai 2015 ein Fax mit einer Übersicht aller ihrer jeweils offenen Positionen erhalten. Die Buchung des Geldbetrages erfolgt am 5. Mai 2015 mit Valuta 6. Mai 2015. Die Positionen werden in der Tagesendverarbeitung vom 6. Mai 2015 mit Wirkung zum 7. Mai 2015 ausgebucht. Das Settlement der Positionen im Futures-Kontrakt erfolgt automatisch mit der Verrechnung der letzten Variation Margin.
Die theoretisch fairen Werte (Schlussabrechnungspreise) für die entsprechenden Serien der Eurex-Option und des Eurex-Aktien-Futures-Kontrakts auf Aktien der DMG Mori Seiki AG entnehmen Sie bitte der Anlage.