Wie mit dem Eurex Clearing-Rundschreiben 094/17 angekündigt, beabsichtigt die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing),
- den zeitlichen Ablauf und die Bewertungsprinzipien bei Anwendung der Liquidationspreis-Methode und der Börsenpreis-Methode im Rahmen des Default Management-Prozesses nach dem Ausfall eines Clearing-Mitglieds zu detaillieren;
- die Behandlung von Primäransprüchen, die den Markt- oder Börsenwert der Transaktionen darstellen, sowie von Offenen Beträgen für die Berechnung des einzelnen Differenzanspruchs im Fall der Nichtleistung einer Zahlung oder eines Insolvenzereignisses in Bezug auf Eurex Clearing klarzustellen.
Die Änderungen betreffen Besondere Bestimmungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), sodass ein Konsultationsprozess (Konsultation) durchgeführt wurde, der am 2. Oktober 2017 begonnen hatte und am 3. November 2017 endete.
Auf Grundlage der Anmerkungen, die während der Konsultation eingereicht wurden, hat Eurex Clearing die vorgeschlagenen Änderungen in Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 7.3.2 (3) (b) der Clearing-Bedingungen zum zeitlichen Ablauf im Zusammenhang mit Ersatzgeschäften angepasst.
Die geänderten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt und treten zum 4. Dezember 2017 in Kraft.