Das Konzept des Entgelts für Exzessive Systemnutzung (ESU) soll das T7-Handelssystem vor übermäßiger Nutzung schützen. Mit den Anpassungen der letzten zwei Jahre an der Architektur des T7-Handelssystems hat Eurex Exchange eine Senkung der Median-Latenz erreicht, wobei noch wichtiger ist, dass die Schwankung der Latenz dramatisch gesunken ist. Dies hat zu einem stärker vorhersehbaren und belastbaren Systemverhalten geführt.
Im Interesse aller Marktteilnehmer unternimmt Eurex Exchange daher weitere Schritte, um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben. Dazu wird Verhalten, welches sich durch exzessive Systemnutzung nachteilig auf die Markt- und Systemstruktur auswirken kann, bestraft.
Vor diesem Hintergrund wird Eurex Exchange das Konzept der ESU um einen neuen, dritten Limit-Typ erweitern, der alle Transaktionen zählt, die nicht zu einer Aktualisierung der Marktdaten führen, sowie alle Orderänderungen, die eine Orderlöschung ohne Geschäftsabschluss bewirken.
Eine einmonatige Testphase für das ESU-Konzept mit dem dritten Limit-Typ beginnt am 1. März 2019. Das neue ESU-Konzept mit dem neuen Limit-Typ tritt mit Wirkung zum 1. April 2019 in Kraft. Dieses Rundschreiben enthält eine kurze Beschreibung des neuen ESU-Konzepts und weitere relevante Informationen.
Des Weiteren werden mit Wirkung zum 1. April 2019 geringfügige Änderungen in den Preisverzeichnissen zum Anschlussvertrag bzw. zum Betreiber-Anschlussvertrag und in den AGB zum Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG umgesetzt, wie in den Anhängen dargestellt.