Update: Diesem Rundschreiben wurde auf der letzten Seite eine Klausel hinzugefügt.
Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in den folgenden Bereichen:
- Vereinfachung der Clearing-Vereinbarungen der Eurex Clearing AG
- Clearing-Service für Drittparteien für an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) abgeschlossen Transaktionen
- Konsolidierung der Regeln für Nicht-Clearing-Mitglieder an der Eurex Exchange bezüglich der Qualifizierten Back- Office-Mitarbeiter (QBO)
- Änderung der Zusicherungsspflicht bezüglich des „U.S. Person“ Status
- Änderung der Clearing-Bedingungen in Bezug auf den mit EurexOTC Clear Release 5.1 eingeführten erweiterten Netting-Service
- Änderung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Des Weiteren enthält das Rundschreiben unter Punkt 7 eine Information zur Erweiterung der Jurisdiktionen im Grund-Clearingmodell (ECM)- und Individual-Clearingmodell (ICM)-Angebot für Clearing-Mitglieder in Norwegen.
Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingung), wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.
Alle Änderungen treten am 12. Mai 2015 in Kraft, mit Ausnahme von Punkt 5 und 6, die am 1. Juni 2015 in Kraft treten. Die Änderungen unter Punkt 7 treten mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung des Rundschreibens in Kraft.