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17. Apr. 2015

Eurex Clearing

Update: Änderung der Regelwerke der Eurex Clearing AG, zusätzliche Jurisdiktion im Grund-Clearingmodell (ECM) und Individual-Clearingmodell (ICM)

Update: Diesem Rundschreiben wurde auf der letzten Seite eine Klausel hinzugefügt.

Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in den folgenden Bereichen:

  1. Vereinfachung der Clearing-Vereinbarungen der Eurex Clearing AG
  2. Clearing-Service für Drittparteien für an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) abgeschlossen Transaktionen
  3. Konsolidierung der Regeln für Nicht-Clearing-Mitglieder an der Eurex Exchange bezüglich der Qualifizierten Back- Office-Mitarbeiter (QBO)
  4. Änderung der Zusicherungsspflicht bezüglich des „U.S. Person“ Status
  5. Änderung der Clearing-Bedingungen in Bezug auf den mit EurexOTC Clear Release 5.1 eingeführten erweiterten Netting-Service
  6. Änderung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Des Weiteren enthält das Rundschreiben unter Punkt 7 eine Information zur Erweiterung der Jurisdiktionen im Grund-Clearingmodell (ECM)- und Individual-Clearingmodell (ICM)-Angebot für Clearing-Mitglieder in Norwegen.

Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Allgemeine Geschäftsbedingung), wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.

Alle Änderungen treten am 12. Mai 2015 in Kraft, mit Ausnahme von Punkt 5 und 6, die am 1. Juni 2015 in Kraft treten. Die Änderungen unter Punkt 7 treten mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung des Rundschreibens in Kraft.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.