1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und der Vorstand der Eurex Frankfurt AG haben die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Mit Wirkung zum 30. September 2019:
Anpassung der Handelszeiten für Total-Return-Futures auf den EURO STOXX 50®-Index; - Mit Wirkung zum 2. Oktober 2019:
Anpassung der „Funding Rate“ für Index-Total-Return-Futures und des risikofreien Overnight-Zinssatzes für Varianz-Futures.
Die Änderungen werden aufgrund der von der Arbeitsgruppe der Europäischen Zentralbank (EZB) geplanten Einführung der Euro-Short-Term-Rate (€STR) durchgeführt. €STR soll den Euro Overnight Index Average (Eonia®) als neuen risikofreien Euro-Zinssatz ersetzen.
Zur Umsetzung der Änderungen werden die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (Kontraktspezifikationen) angepasst, wie in den Anhängen dargestellt. Die vollständigen aktualisierten Kontraktspezifikationen werden zum jeweiligen Datum des Inkrafttretens auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Ressourcen > Regelwerke > Kontraktspezifikationen
2. Erforderliche Aktion
Handelsteilnehmer werden gebeten, dieses Rundschreiben aufmerksam zu lesen, da der Übergang von einem auf Eonia® zu einem auf €STR basierenden Zinssatz Auswirkungen auf ihre internen Prozesse haben könnte. Daher kann es für Handelsteilnehmer notwendig sein, interne Prozesse und technische Schnittstellen zur Anpassung an diese Änderung zu aktualisieren.
3. Details der Anpassungen
Allgemein
Der neue €STR-Zinssatz wird erstmals am 2. Oktober 2019 von der EZB veröffentlicht. Zum gleichen Zeitpunkt ändert sich auch die Methodik für Eonia®, der ab diesem Datum als €STR plus einem festen, von der EZB festgelegten Spread definiert sein wird. Am 31. Mai 2019 hat die EZB festgelegt, dass dieser feste Spread zwischen €STR und Eonia® als 0,085 Prozent (8,5 Basispunkte) berechnet wird, d. h. Eonia® = €STR plus 0,085 Prozent.
Der €STR-Zinssatz wird an jedem TARGET2-Geschäftstag bis 08:00 Uhr MEZ verfügbar sein und auf den tatsächlichen, individuellen Transaktionen des Vortages basieren. Für den Fall, dass nach der Veröffentlichung des €STR Fehler festgestellt werden, die den €STR um mehr als zwei Basispunkte beeinflussen, wird die EZB den €STR korrigieren und am selben Tag um 09:00 Uhr MEZ nochmals veröffentlichen. Nach diesem Zeitpunkt wird keine Änderung des €STR mehr vorgenommen.
Anpassungen in den Kontrakten für EURO STOXX 50® Total-Return-Futures
Die Kontrakte für Total-Return-Futures auf den EURO STOXX 50®-Index (Produktkürzel: TESX) legen momentan Eonia® (als Prozentzahl) als die maßgebliche „Funding Rate“ fest. Ab dem 2. Oktober 2019 wird die „Funding Rate“ auf €STR (als Prozentzahl) plus dem festen, von der EZB festgelegten Spread zwischen €STR und Eonia®, d. h. 0,085 Prozent, festgelegt.
Die geänderte „Funding Rate“ wird exakt die geänderte Methodik für Eonia® wiedergeben und wirtschaftlich neutral sein. Ab dem 2. Oktober 2019 wird die angepasste „Funding Rate“ für die Berechnung des „Daily Funding“ und „Accrued Funding“ genutzt und auf alle offenen Kontrakte und gehandelten Kontrakte für alle Verfallsdaten angewendet.
Handelsteilnehmer sollten diese Änderung berücksichtigen, wenn es erforderlich sein sollte, Entwicklungen vorzunehmen oder betriebliche Abläufe anzupassen, um die Anwendung dieser neuen „Funding Rate“ plus der Spread-Benchmark und Methodik auf die Kontrakte sicherzustellen.
Wie bereits erläutert, wird der €STR-Zinssatz nicht vor 08:00 Uhr MEZ veröffentlicht. Da die angepasste „Funding Rate“ nicht vor der Veröffentlichung des €STR berechnet werden kann, werden die Handelszeiten angepasst, sodass die Eingabe der angepassten „Funding Rate“ vor Handelsbeginn möglich ist. Die geänderten Handelszeiten treten zum 30. September 2019 in Kraft.
Handelsteilnehmer sollten diese Änderung berücksichtigen, wenn es erforderlich sein sollte, betriebliche Abläufe anzupassen. Derzeit ist keine Anpassung des Liquidity Provider-Programms geplant.
Wie weiter oben erwähnt, kann es zu einer Korrektur und nochmaligen Veröffentlichung des €STR bis 09:00 Uhr MEZ kommen. Mit der neuen „Funding Rate“ €STR plus Spread kann somit bis zu diesem Zeitpunkt eine Korrektur stattfinden. Im Falle einer Korrektur muss die korrigierte „Funding Rate“ für die Berechnung der maßgeblichen Differenz aller betroffenen Geschäfte im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Gehandelten Futures-Preis und Feststellung der entsprechenden Anpassungen auf Basis des korrigierten €STR-Zinssatzes genutzt werden. Dies wird nur Auswirkungen auf Geschäfte haben, die über den Eurex-T7-Trade-Entry-Service als „Trade-at-Market“ (TAM) vor einer möglichen Korrektur eingegeben wurden. Diese Anpassungen sollen am nächsten Handelstag ermittelt werden.
Handelsteilnehmer sollten diese Änderung berücksichtigen, wenn es erforderlich sein sollte, für den Fall einer Korrektur betriebliche Abläufe anzupassen.
Anpassungen in den Kontrakten für EURO STOXX 50® Varianz-Futures
Die Varianz-Futures-Kontrakte auf den EURO STOXX 50®-Index (Produktkürzel: EVAR) definieren momentan Eonia® als risikofreien maßgeblichen Overnight-Zinssatz. Der risikofreie Zinssatz wird für die Berechnung der „Accumulated Return on Modified Variation Margin“ (ARMVM) verwendet. Ab dem 2. Oktober 2019 wird der risikofreie Zinssatz auf €STR (flat), wie an diesem Tag veröffentlicht, geändert.
Handelsteilnehmer sollten diese Änderung berücksichtigen, wenn es erforderlich sein sollte, Entwicklungen vorzunehmen oder betriebliche Abläufe anzupassen, um die Anwendung dieser neuen „Funding Rate“ plus der Spread-Benchmark und Methodik auf die Kontrakte sicherzustellen.
4. Ablösung von Eonia® – Übergang zu €STR (flat)
Es ist vorgesehen, die Veröffentlichung von Eonia® zum 3. Januar 2022 einzustellen. Die Arbeitsgruppe der EZB zu risikofreien Zinssätzen für den Euroraum empfiehlt den schrittweisen Ersatz von Eonia® durch €STR für alle Produkte und Kontrakte, sodass €STR der Standard-Referenzzinssatz sein wird.
Auf Basis der neuen Methodik für die „Funding Rate“ bedeutet dies für EURO STOXX 50® Total-Return-Futures, dass es erforderlich sein wird, zu einem Datum vor Ende 2021 die „Funding Rate“ von €STR plus Spread auf €STR (flat) umzustellen. Eine solche Änderung wird Auswirkungen auf den Wert aller laufenden Kontrakte und der resultierenden Geschäfte in diesen Kontrakten haben.
Eurex Clearing wird eine Methodik für die Umsetzung der Änderung der „Funding Rate“ auf €STR (flat) bestimmen. Gleichzeitig wird ein Verfahren zur Kompensation für den vollständigen Open Interest in allen Verfallsterminen eingeführt.
Für diese Änderung ist noch kein Zeitplan festgelegt worden. Wir werden rechtzeitig einen Vorschlag zur Bestimmung des Zeitplans als auch des Verfahrens zur Kompensation vorlegen.
Anhänge:
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Stuart Heath, Equity & Index Product Design, stuart.heath@eurexchange.com |
Verweis auf Eurex-Rundschreiben: | 079/19 |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Michael Peters |