1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mehrere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in den EURO STOXX® 50 Index-Futures (FESX) beschlossen.
Die folgenden Maßnahmen treten zum 23. März 2020 in Kraft:
- Reduzierung der kleinsten Preisveränderung (Tick) für standardisierte Futures-Strategien (Futures-Kalender-Spreads) von 1,0 auf 0,25 Indexpunkte
- Abschaltung des synthetischen Matchings
- Erhöhung der Minimum Block Trade Size („Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte“) für die EURO STOXX® 50 Index-Futures von 1.000 auf 2.000 Kontrakte.
Start der Simulation: 15. Januar 2020
Start der Produktion: 23. März 2020
Die Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) in Bezug auf Entgeltänderungen für TES-Transaktionen in EURO STOXX® 50 Index-Futures (FESX), wirksam ab dem 1. Juni 2020, sind in Eurex Clearing-Rundschreiben 121/19 enthalten.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Änderung betrifft alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren.
3. Details der Initiative
Mit Wirkung zum 23. März 2020 wird die Tick-Größe in Futures-Kalender-Spreads des Produkts EURO STOXX® 50 Index-Futures (FESX) von 1,0 auf 0,25 Indexpunkten geändert. Damit einhergehend reduziert sich der Tick-Wert von EUR 10 auf EUR 2.50 und die Anzahl der Dezimalstellen erhöht sich von einer auf zwei Nachkommastellen. In den Outright-Kontrakten („Simple Instruments“) bleibt die minimale Preisveränderung unverändert bei 1,0.
Die Tabelle in Anhang 1 gibt einen Überblick über die verschiedenen Instrumente der Kontrakte und deren kleinste Preisveränderung.
Zeitgleich mit der Änderung des Kalender-Spread Tick werden die Outright- und Kalender-Spread-Orderbücher entkoppelt. Damit wird das synthetische Matching im Outright-Orderbuch mittels implizierter Preise im Kalender-Spread-Buch vom Handelssystem nicht mehr unterstützt. Das heißt, Kombinationen von in unterschiedlichen Auftragsbüchern gespeicherten preisbesten Aufträgen oder Quotes („synthetischer Pfad“) und der aus einer solchen Kombination von Auftragsbuchseiten gebildete Preis („synthetischer Preis“) und Pfadprioritäten für FESX werden nicht mehr unterstützt.
Zusätzlich wird für die Eingabe von Off-Book-Geschäften die Minimum Block Trade Size („Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte“) für FESX von 1.000 auf 2.000 Kontrakte erhöht. Die Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für EFP-I Trade at Index Close Geschäfte in FESX bleibt unverändert bei 100 Kontrakten.
Bitte beachten Sie, dass Eurex die Tick-Größe für Outright- und Kalender-Kontrakte in FESX im Laufe des Jahres 2020 überprüfen wird, um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Die Änderungen der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (Kontraktspezifikationen) finden Sie in Anhang 2.
4. Technische Verteilung der Produkt- und Instrument-Konfiguration
Die neue Preisgranularität ist für alle Outright-Instrumente gültig und wird über den „Instrument-Snapshot“ in RDI (Reference Data Interface) verteilt. Die entsprechenden Instrument-Attribute sind:
InstrumentPricePrecision: | 2 |
MinPriceIncrement: | 0,01 |
MinPriceIncrementAmount: | 0,1 |
Die jeweils zulässige Limit Order-Preisgranularität für unterschiedliche Instrument-Typen und Trade-Typen wird auf dem „Product Snapshot“ in dem Bereich „TickRules“ abgebildet.
5. Änderung der Transaktionsentgelte
Eurex Clearing unterscheidet weiterhin zwischen Entgelten für Orderbuch-, EnLight- und TES-Transaktionen in FESX. Die Engeltänderungen gelten ab dem 1. Juni 2020 und sind in Eurex Clearing-Rundschreiben 121/19 enthalten.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Product R&D Equity and Index, Tobias Ehinger, T +49-69-211-1 23 13, tobias.ehinger@eurexchange.com |
Web: | www.eurexchange.com |
Verweis auf Rundschreiben: | Eurex Clearing-Rundschreiben: 121/19 |
Autorisiert von: | Michael Peters |