1. Einführung
Um den Kunden weiteres Wachstum zu ermöglichen sowie ausreichende Netzwerkkapazität für neue Kunden vorhalten zu können, hat Eurex Exchange folgendes beschlossen:
a. Einführung eines sechsten Ordereingabe-Switch (nur auf der B-Seite) zur Erhöhung der Kapazität (der genaue Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben)
b. Erhöhung der Obergrenze für eigene und/oder genutzte 10Gbit/s ETI-Verbindungen von derzeit 32 auf 36
Diese Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Keine.
3. Details der Initiative
Eurex Exchange hat beschlossen, die Netzwerkkapazität zu erhöhen und dafür die bestehende Obergrenze für eigene und/oder für Handelsteilnehmer und Service-Betreiber genutzte 10Gbit/s-Verbindungen auf 36 Verbindungen zu erhöhen. Dementsprechend wird sich die Obergrenze für parallel genutzte ETI-Verbindungen auch auf 36 erhöhen.
Die bestehenden Obergrenzen von maximal vier 10Gbit/s-Verbindungen pro Access Point (Ordereingabe-Switch) und maximal 32 10Gbit/s Marktdaten-Verbindungen bleiben bestehen.
Darüber hinaus plant Eurex Exchange, einen sechsten Ordereingabe-Switch für ETI-Verbindungen (nur auf der B-Seite) im Oktober 2020 einzuführen. Der genaue Zeitplan für die Einführung sowie Informationen zum Bestellvorgang werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Aus den vorgenannten Gründen werden die folgenden Dokumente geändert:
- "Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland“ (Anschlussvertrag)" gemäß Anhang 1
- "Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)" gemäß Anhang 2
Diese Änderungen, wie in den Anhängen 1 und 2 dargelegt, treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Vollversionen der geänderten Dokumente auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Ressourcen > Formulare
Änderungen der AGB zum Anschlussvertrag und der AGB zum Betreiber-Anschlussvertrag werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhänge:
- 1 – Geänderte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)“
- 2 – Geänderte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)“
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppe: | Front Office/Handel |
Kontakt: | client.services@eurexchange.com |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Dr. Randolf Roth |