1. Einführung
Vorbehaltlich der noch ausstehenden regulatorischen Genehmigung wird an der Eurex Deutschland ab dem 29. März 2021 eine Infrastruktur für Komprimierungsdienstleister zur Verfügung stehen, die Börsenteilnehmern Komprimierungsdienstleistungen für börsennotierte Derivate anbieten.
Dementsprechend hat die Geschäftsführung der Eurex Deutschland beschlossen, die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, wie in Anhang 1 dargestellt, mit Wirkung zum 29. März 2021 zu ändern.
Darüber hinaus hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG beschlossen, das Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, zum Provider-Anschlussvertrag und zum STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG, wie in Anhang 2 dargestellt, mit Wirkung zum 29. März 2021 zu ändern.
Die notwendigen Änderungen der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland werden nach der erwarteten behördlichen Genehmigung in der Kalenderwoche 12 in 2021 veröffentlicht.
Dieses Rundschreiben enthält weitere Informationen zur Einführung der neuen Infrastruktur.
Alle Support-Informationen zum Komprimierungsservice werden auf unserer speziellen Project Initiatives-Website unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt (nur in Englisch):
Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > Compression
Start der Simulation: verfügbar
Start der Produktion: 29. März 2021
2. Erforderliche Tätigkeiten
Börsenteilnehmer und Third Party Information Provider (TPIP), die an der Eurex Deutschland Komprimierungsdienstleistungen anbieten möchten, müssen eine Zulassung als Komprimierer beantragen. Das Zulassungsformular für Portfolio-Komprimierer kann bei Ihrem Key Account Manager unter der E-Mail: client.services@eurex.com angefordert werden und muss auch dorthin wieder zurück geschickt werden.
Börsenteilnehmer, die den Komprimierungsservice für börsennotierte Derivate nutzen möchten, müssen einen Vertrag mit einem zugelassenen Komprimierer abschließen und diesen autorisieren, Komprimierungsgeschäfte zur Genehmigung in das T7-Handelssystem einzugeben. Für die Genehmigung von Komprimierungsgeschäften ist eine aktive Trader-ID mit der neuen Geschäftsart „Compression-Berechtigung in T7“ erforderlich, die im Benutzerprofil des Eurex T7 Admin GUI zu finden ist.
3. Details der Initiative
A. Service-Überblick
Eurex bietet eine Infrastruktur an, die es Börsenteilnehmern und TPIPs ermöglicht, anderen Börsenteilnehmern Komprimierungsdienstleistungen für börsennotierte Derivate anzubieten. Für die Abwicklung der Portfolio-Komprimierung wird die T7-Entry-Service-Funktionalität genutzt. Ein Komprimierungszyklus besteht aus mindestens einem multilateralen Komprimierungsgeschäft, das vom Komprimierer im Maklermodus unter Verwendung der TES-Geschäftsart „Compression" eingegeben und von allen am Komprimierungszyklus beteiligten Börsenteilnehmern genehmigt wurde. Komprimierungszyklen werden regelmäßig geplant und über den Komprimierer kommuniziert.
Komprimierer werden am Morgen des geplanten Komprimierungstages die Komprimierungstransaktionen initiieren und eingeben. Börsenteilnehmer, die Komprimierungsdienstleistungen des Komprimierers in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, alle vordefinierten Komprimierungsgeschäfte eines Komprimierungszyklus, an denen sie beteiligt sind, während des beantragten Zeitfensters zu genehmigen. Mit der Freigabe der Komprimierungsgeschäfte stimmt der Börsenteilnehmer den auszuführenden Komprimierungsgeschäften und den Ergebnissen des Komprimierungszyklus zu.
Ein Komprimierungszyklus ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle an dem Komprimierungszyklus beteiligten Börsenteilnehmer ihre Komprimierungsgeschäfte freigegeben haben. In diesem Fall kann der Komprimierer alle Komprimierungsgeschäfte gleichzeitig zur Ausführung freigeben. Falls mindestens ein am Komprimierungszyklus beteiligter Börsenteilnehmer ein vordefiniertes Komprimierungsgeschäft nicht freigibt, ist eine Freigabe des Komprimierungszyklus durch einen Komprimierer nicht möglich.
Nach der Freigabe durch den Komprimierer werden alle Komprimierungsgeschäfte gleichzeitig mit dem gleichen Zeitstempel für alle beteiligten Börsenteilnehmer freigegeben. Der Ablauf der Komprimierungsgeschäfte in den Folgesystemen wie C7 ist identisch zu jeder anderen TES-Transaktion. Alle Transaktionen werden als Komprimierungsgeschäfte gekennzeichnet.
Die technischen Änderungen finden Sie unter den folgenden Links (nur in Englisch):
T7: Trade > Support > Initiatives & Releases > T7 Release 9.0
C7: Clear > Support > Initiatives & Releases > C7 Releases > C7 Release 7.0.1
Da Eurex nur die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt, liegen die regulatorischen Pflichten zur Veröffentlichung von Komprimierungsgeschäften beim jeweiligen Komprimierer. Bitte beachten Sie, dass die regulatorischen Meldepflichten von Komprimierungsgeschäften von Eurex nicht unterstützt werden.
B. Anforderungen an die Portfolio-Komprimierung
Für die Portfolio-Komprimierung sind die folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Thema | Voraussetzung |
Komprimierungsdienstleister | - Muss von Eurex zugelassen werden (siehe Antragsformular)
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Nutzer des Komprimierungsservice | - Muss ein aktiver Eurex-Börsenteilnehmer mit TES-Typ-Freischaltung „Compression” sein
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Zulässige Produkte | - EURO STOXX® 50-Indexoptionen (OESX)
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Zulässige Konten | |
Häufigkeit | - Ein Komprimierungslauf pro Tag und zulässigem Produkt
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Portfolio-Komprimierungszeit | |
Portfolio-Komprimierungszyklen müssen im Voraus mit Eurex vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass Komprimierungsgeschäfte nur innerhalb der definierten Portfolio-Komprimierungszeit, hier zwischen 09:00 und 14:00 Uhr MEZ, eingegeben und freigegeben werden können. Weitere Details finden Sie in den Kontraktspezifikationen im Anhang 1.
Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com veröffentlicht unter:
Handel > Rules & Regs > Eurex Regelwerke > Kontraktspezifikationen
C. Entgelte für Komprimierungsservices
Für die Inanspruchnahme von Komprimierungsservices werden folgende Entgelte erhoben:
- Vom Komprimierer:
- Jahresentgelt, einschließlich eines monatlichen Komprimierungslaufs
- Ein zusätzliches Entgelt für jeden weiteren Komprimierungslauf
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem geänderten Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Provider-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG (Anhang 2).
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisverzeichnis der Eurex Frankfurt AG, das auf der Eurex-Website www.eurex.com unter folgendem Link verfügbar ist:
Handel > Rules & Regs > Eurex Regelwerke
- Vom Nutzer des Komprimierungsservice:
- Entgelt für Komprimierungsservice pro Kontrakt: EUR 0,10
Um die Einrichtung der Komprimierungsdienste zu unterstützen, wird ein Erlass der Entgelte bis Ende 2021 angeboten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG, das Sie unter folgendem Link finden (nur in Englisch):
Handel > Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG
Anhänge:
- Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
- Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, zum Provider-Anschlussvertrag und zum STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | Tobias Ehinger, Equity & Index Product Design, Tel. +49-69-211-1-23-13, tobias.ehinger@eurex.com; client.services@eurex.com |
Web: | | Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > Compression |
Autorisiert von: | | Michael Peters |