Find
08. Apr. 2021

Eurex

MiFID II/MiFIR: Anforderungen zur Kennzeichnung von Orders gemäß MiFID II und MiFIR, Einführung des Reports TR166

Eurex-Rundschreiben 035/21 MiFID II/MiFIR: Anforderungen zur Kennzeichnung von Orders gemäß MiFID II und MiFIR, Einführung des Reports TR166

1.    Einführung

Eurex Deutschland bietet allen Teilnehmern ab 3. Mai 2021 einen neuen Report „TR166 Identifier Mapping Final Error Report“ an, der die endgültige Anzahl nicht aufgelöster Short/Long Code-Kombinationen enthält. Dieser Report wird den Teilnehmern der Eurex Deutschland zusätzlich zu den bereits bestehenden Short Code Reports TR160 und TR161 zur Verfügung gestellt. Report TR166 wird zukünftig auch als Grundlage für Sanktionsmaßnahmen herangezogen.

Einführungsdatum Simulation: 12. April 2021
Einführungsdatum Produktion: 3. Mai 2021

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Wir möchten daher nochmals auf die Pflicht der Handelsteilnehmer zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der gemäß Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnung (EU) 600/2014 zu liefernden Daten hinweisen (siehe Eurex-Rundschreiben 040/17 – 1.4 Short Codes).

Bitte beachten Sie, dass Pflichtverstöße vom Sanktionsausschuss der Eurex Deutschland geahndet werden können.

3.    Details

Report TR166

Der neue Report „TR166 Identifier Mapping Final Error Report“ wird den Handelsteilnehmern ab dem 12. April 2021 in Simulation und ab dem 3. Mai 2021 in Produktion täglich zur Verfügung gestellt.

Der Report enthält die nicht aufgelösten Short Codes eines Handelstages „T“ nach der Frist „T+1“. Zusätzlich enthalten sind für den Handelstag „T“ die Anzahl aller genutzten Short Codes, die Anzahl nicht aufgelöster Short Codes sowie deren prozentuale Anteile. Der Report soll Handelsteilnehmer darin unterstützen, die finalen Fehlerraten ihrer Datenlieferungen für den Handelstag „T“ nach Ablauf der Frist „T+1“ feststellen zu können.

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 3. Januar 2018 sind alle Handelsteilnehmer verpflichtet, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Börsenhandel verwendeten Algorithmen, den „Execution Decision Maker“, den „Investment Decision Maker“ und den Kunden zu identifizieren (Artikel 48 (10) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Artikel 25 (1) der Delegierten Verordnung (EU) 600/2014). 

Eurex ist als Betreiber eines Handelsplatzes verpflichtet, alle Daten über sämtliche in seinem Handelssystem eingehenden Aufträge für Finanzinstrumente für mindestens fünf Jahre aufzuzeichnen und vorzuhalten (Art. 25 (2) der Delegierten Verordnung (EU) 600/2014). Die Einzelheiten der danach vorzuhaltenden Auftragsdaten werden in der Delegierten Verordnung 2017/580 näher bestimmt.

Diese gesetzlichen Vorgaben sind in der Börsenordnung für die Eurex Deutschland umgesetzt (§§ 17a, 63 und 72). Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht zukünftig an den Sanktionsausschuss der Eurex Deutschland abgegeben werden.

Sie finden alle Kennzeichnungsoptionen und -szenarien in dem Dokument „Information handbook for audit trail, transaction and other regulatory reporting under the MiFID II/MiFIR regime” (nur in Englisch) auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link:

Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > Referenzdaten von Kunden & Mitgliedern > Reporting Manual - MiFID II/MiFIR

Die Felder „Execution Decision“, „Investment Decision“ und „ClientID” sind in den Orders durch die Nutzung von sogenannten „Short Codes“ auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Algorithmen aufgrund ihres numerischen Formats nicht durch „Short Codes“ verschlüsselt werden müssen. Nur natürliche Personen und „Legal Entity Identifiers“ (LEIs) müssen mithilfe von „Short Codes“ verschlüsselt werden. Die „Investment Decision”- und „Execution Decision”-Identifier sind entweder auf „Algorithmus“ oder auf „natürliche Person“ zu setzen.

Handelsteilnehmer sind verpflichtet, die „Short Codes“ erläuternden „Long Codes“ spätestens am folgenden Handelstag (T+1) in den Eurex-Upload-Funktionalitäten (SFTP oder Member Section) hochzuladen. Zertifikate von Algorithmen müssen der Eurex Deutschland vor der Nutzung der Algorithmen über die Eurex-Upload-Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden (SFTP oder Member Section).
 

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination, Compliance-Abteilungen, Benannte Personen

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 040/17

Kontakt:

Für funktionale Fragen: client.services@eurex.com,
für regulatorische Fragen: eurex.reg.reporting@eurex.com

Web:

www.eurex.com > Rules & Regs > MiFID II/MiFIR

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.