1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. November 2021 gefasst:
- Anpassung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland gemäß dem Anhang
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat beschlossen, die gegenwärtig bestehende Entgeltbefreiung für die ersten sechs Full-High-Frequency Sessions, wie in Eurex-Rundschreiben 024/21 beschrieben, um eine zusätzliche Session auf insgesamt sieben zu erweitern. Die Einzelheiten sind dem Abschnitt 3.C. zu entnehmen.
Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen über die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland sowie über die Erweiterung der Entgeltbefreiung der Eurex Frankfurt AG.
Start der Produktion: 1. November 2021
2. Erforderliche Tätigkeiten
Für die Teilnahme ist keine Aktion erforderlich.
3. Details
A. Anpassung der Wartefrist für FX-Futures
Die Wartefrist für Classic FX-Futures wird, gemäß den angehängten Kontraktspezifikationen, auf drei Millisekunden verkürzt (aktuell acht Millisekunden). Die Wartefrist für die FX Rolling Spot-Futures bleibt unverändert bei acht Millisekunden.
Eurex wird Änderungen in der Handelsaktivität und die Orderbuch-Dynamik kontinuierlich beobachten, um die Angemessenheit der Wartefristen zu prüfen. Sollten empirische Ergebnisse belegen, dass eine Anpassung erforderlich ist, wird Eurex die Wartefristen nach einer entsprechenden Mitteilung anpassen.
B. Anpassung der Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für Optionen auf FX-Futures
Die Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für Optionen auf FX-Futures wird, gemäß den anhängenden Kontraktspezifikationen, für reguläre Block Trades sowie Eurex EnLight Trades auf einen Kontrakt reduziert.
C. Erweiterung der Entgeltbefreiung für Services gemäß dem Anschlussvertrag
Die gegenwärtig bestehende Entgeltbefreiung für die ersten sechs Full-High-Frequency Sessions, wie in Eurex-Rundschreiben 024/21 beschrieben, wird um eine zusätzliche Session auf insgesamt sieben erweitert. Alle Handelsteilnehmer, die die Basis Building Block-Anforderungen für die Produkte FCEU (EUR/USD-Future) oder EUCO (Option auf den EUR/USD-Future) gemäß dem entsprechenden PSS „Foreign Exchange 01 - FX Futures and FX Rolling Spot Futures” und „Foreign Exchange 02 - Options on FX Futures” – in der jeweils gültigen Fassung – erfüllen, werden die ersten sieben Full-High-Frequency Sessions für den Monat, in dem die Basis Block-Anforderungen erfüllt wurden, nicht in Rechnung gestellt.
Die gesamte Entgeltbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Eurex Frankfurt AG behält sich das Recht vor, diese Entgeltbefreiung jederzeit mit einer Frist von einem Monat aufzuheben oder anzupassen.
D. Redaktionelle Änderungen in den Kontraktspezifikationen für Eurex Daily USD/KRW Futures
Aufnahme der Handelszeiten und der Mindestanzahl der zu handelnden Kontrakte für die Eurex Daily USD/KRW-Futures-Kontrakte auf US-Dollar-Futures der Korea Exchange (FCUW) in die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland gemäß dem Anhang.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |