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10. Aug. 2023

Eurex

MiFID II/MiFIR: Orderkennzeichnungspflicht: Verbesserung der Short Code Solution

Eurex-Rundschreiben 063/23 MiFID II/MiFIR: Orderkennzeichnungspflicht: Verbesserung der Short Code Solution

1.  Einführung

Wie mit Eurex-Rundschreiben 043/23 mitgeteilt, wird Eurex ein dediziertes Validierungsschema für die Übermittlung der „Short Codes“ und „Algo IDs“ in den T7-Feldern „Execution ID“, „Investment Decision ID“ und ihre jeweiligen „Qualifier“, sowie „Client ID“ in allen Handelsschnittstellen mit T7 Release 12.0 am 20. November 2023 einführen.

Start der Simulation in T7: 11. September 2023

Start der Produktion in T7: 20. November 2023

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Die Handelsteilnehmer sind verpflichtet, Orders und Quotes gemäß den regulatorischen Anforderungen der ESMA einzugeben. Diese Anforderungen sind abhängig von der Trading-Capacity. Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu dem Dokument „MiFID II/MiFIR Flagging Requirements - Execution Decision, Investment Decision, Client ID and DMA”, das auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Pfad abrufbar ist:

Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > Client & Member Reference Data

„Short Codes“ für natürliche Personen, die hauptsächlich für die Ausführungsentscheidung und die Investment-Entscheidung (wo zutreffend) verantwortlich sind, müssen zur Übermittlung in den MiFID-Feldern vorliegen und bei den Handelsplätzen registriert sein. Insbesondere sollte die Registrierung der „Short Codes“ für die Händler geprüft werden, da eine implizite Zuordnung (Mapping) einer „Trader ID“ zu ihrer „National ID“ nicht mehr unterstützt werden wird. Die „Execution ID“ und ihr „Qualifier“ werden ausdrücklich verpflichtend im Trader-GUI und in den „TES Auto Approval Rules“ sein. Die „TES Auto Approval Rules“ müssen geprüft und, wo erforderlich, angepasst werden.

Zusätzlich zu den Kennzeichnungspflichten müssen Handelsteilnehmer sicherstellen, dass „Short Codes“ und „Algo IDs“ einen Wert gleich oder größer 1 haben. Die Übermittlung einer Null für den „Short Code“ oder für die „Algo ID“ wird technisch nicht mehr möglich sein, da der Wert Null nicht zulässig ist.

3.  Details

Mit dem neuen Validierungsschema für die Übermittlung von „Short Codes“ und „Algo IDs“ werden die folgenden Felder verpflichtend sein:

Dies ist ein eingebettetes Bild

Die Übermittlung einer Null für den „Short Code“ („Algo ID“) wird technisch nicht mehr möglich sein, da der Wert Null nicht zulässig ist.

Überblick der Erweiterungen für die Validierung der T7 MiFID-Felder

Dies ist ein eingebettetes Bild

Für die Identifizierung einer natürlichen Person wird die Nutzung eines „Short Code“ für „Execution Decision ID“ und „Investment Decision ID“ verpflichtend sein. Die Mapping-Lösung, welche vor T7 Release 12.0 angeboten wurde, wird nicht länger unterstützt. Die Mapping-Lösung ermöglichte den Handelsteilnehmern, eine leere „Execution Decision ID“ oder „Investment Decision ID“ zu übermitteln und den entsprechenden „Qualifier“ auf „human“ zu setzen. Dies bewirkte die Zuordnung der „National ID“ des übermittelnden Händlers zum Audit Trail des Handelsplatzes der Deutschen Börse. Ungeachtet dessen sind die regulatorischen Anforderungen unverändert geblieben.

Bitte entnehmen Sie weitere Details zur Validierung der T7 MiFID-Felder den Publikationen zum T7 Release 12.0 auf der Eurex-Website unter dem folgenden Pfad:

Support > Initiatives & Releases > T7 Release 12.0
 

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Ihr Key Account Manager oder client.services@eurex.com; für technische Fragen: Ihr Technical Key Account Manager oder cts@deutsche-boerse.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 043/23

Web:

Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > Client & Member Reference Data; 
Support > Initiatives & Releases > T7 Release 12.0

Autorisiert von:

Michael Peters


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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