1. Einführung
Die Vorstände der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG haben folgende Beschlüsse mit Wirkung zum 1. August 2024 gefasst:
- Das Product Specific Supplement (PSS) „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“ wird, wie aus dem Anhang ersichtlich, geändert.
- Vorübergehender Verzicht auf das Entgelt unter dem aktuellen Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG für die ersten beiden Full High-Frequency ETI Sessions für qualifizierte Handelsteilnehmer bis zum 31. Dezember 2024.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Liquidity Provider sollten ihr Quotierungsverhalten entsprechend anpassen.
3. Details der Initiative
A. Änderungen des PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“
Die zum 1. Juli 2024 eingeführte zusätzliche Incentive-Komponente basierend auf dem Open Interest in Three-Month Euro STR Futures wird für den Monat August 2024, wie im Abschnitt 4.1. des PSS "Fixed Income 17 - Three-Month Euribor Futures und Three-Month Euro STR Futures" beschrieben, zum 1. August 2024 mit aktualisierten Parametern verlängert.
B. Vorübergehende Entgeltbefreiung für Dienstleistungen im Rahmen des Anschlussvertrags
Allen Handelsteilnehmern, die die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt 4.1. des PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“ - in der jeweils gültigen Fassung - erfüllen, werden ab dem 1. August 2024 keine Entgelte für ihre erste Full High-Frequency ETI Sessions für jedes der Produkte (Dreimonats-Euribor-Futures (Produkt-ID: FEU3) und Dreimonats-Euro-STR-Futures (Produkt-ID: FST3)) für den Monat berechnet, in dem die Teilnahmebedingung erfüllt wurde.
Beispiel:
Qualifiziert sich ein Handelsteilnehmer nur für „FEU3“ gemäß Abschnitt 4.1. des PSS, werden ihm für die erste Full High-Frequency ETI Session keine Entgelte berechnet.
Qualifiziert sich ein Handelsteilnehmer für beide Produkte („FEU3“ und „FST3“) gemäß Abschnitt 4.1. des PSS, werden ihm die ersten beiden Full High-Frequency ETI-Sessions nicht in Rechnung gestellt.
Für Handelsteilnehmer, die bereits unter den Entgelterlass für FX-Sessions gemäß Eurex-Rundschreiben 024/21 und 090/21 fallen, werden insgesamt für bis zu den ersten neun (bis zu sieben auf Basis von FX und bis zu zwei auf Basis von STIR) Full High-Frequency ETI-Sessions für den Monat nicht berechnet, in dem der Handelsteilnehmer (a) die Basis-Building Block-Anforderungen für die Produkte FCEU (EUR/USD-Future) oder EUCO (Option auf den EUR/USD-Future) erfüllt, gemäß den jeweiligen PSS „Foreign Exchange 01 - FX-Futures and FX-Rolling-Spot-Futures“ und „Foreign Exchange 02 – Options on FX-Futures“ - in der jeweils gültigen Fassung - und (b) sich unter der Teilnahmebedingung gemäß Ziffer 4.1. des PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“ - in der jeweils gültigen Fassung – qualifiziert.
Die vorübergehende Entgeltbefreiung für „FEU3“ und „FST3“ ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Eurex Frankfurt AG hat das Recht, diesen Incentive jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen oder anzupassen.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Liquidity Provider nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) des Liquidity Provider Agreements gegenüber Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG widerspricht.
Die aktuelle Version der PSS-Dokumente ist auch im PDF-Format auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link abrufbar (nur in Englisch):
Trade > Market-Making and Liquidity provisioning
Anhang (nur in Englisch):
- Angepasstes PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures”
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | Market Development & Pricing, eurex.pricing@eurex.com |
Web: | | Trade > Market-Making and Liquidity provisioning |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |