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19. Nov. 2024

Eurex

Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag

Eurex-Rundschreiben 115/24 Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag

1.  Einführung

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat die folgenden Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (im Folgenden: „Preisverzeichnis“) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen:

  • Anpassung der Entgelte für 10 Gbit/s Co-Location 2.0 Anbindungen in Ziffer 1.1 „Monatliche Entgelte für die technische Anbindung an T7 (Anbindungsentgelte)“
  • Beschreibung der unverändert bestehenden Co-Location-Räumlichkeiten (Ziffer 1.1)

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Die Handelsteilnehmer sollten sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und technischen Schnittstellen aktualisiert werden, um die geänderten Entgelte ordnungsgemäß verarbeiten zu können. 

3.  Details

Die Entgelte für Bandbreiten für die 10 Gbit/s Co-Location 2.0 Anbindungen (Ziffer 1.1 des Anhangs) werden einheitlich um rund 15 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird durch Einführung eines Rabattmodells auf diese Entgelte die Preiserhöhung teilweise kompensiert.

Die oben genannten Änderungen werden in den Kundenrechnungen ab dem Rechnungsmonat Januar 2025 berücksichtigt.

Die Beschreibung der unverändert bestehenden Co-Location-Räumlichkeiten in Ziffer 1.1 wird konkretisiert.

Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses sind diesem Rundschreiben angehängt. Die vollständige Fassung des geänderten Preisverzeichnisses steht ab dem Datum des Inkrafttretens auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung: 

Rules & Regs > Eurex Regelwerke > 04. Anschlussverträge

Gemäß dem jeweilig anwendbaren Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die vorgenannten Verträge, zu denen auch das Preisverzeichnis jeweils gehört, jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zu ändern. Änderungen der vorg. Verträge werden dem Vertragspartner mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.

Anhang: 

  • Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland, Vendoren und Multi-Member-System-Betreiber

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice

Kontakt:

client.services@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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