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28. Nov. 2024

Eurex

Verlängerung von Liquidity Provider-Programmen und Änderung diverser „Product Specific Supplements”; Verlängerung der Entgeltbefreiung für die Nutzung der ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions

Eurex-Rundschreiben 119/24 Verlängerung von Liquidity Provider-Programmen und Änderung diverser „Product Specific Supplements”; Verlängerung der Entgeltbefreiung für die Nutzung der ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions

1.   Einführung

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG sowie der Vorstand der Eurex Clearing AG haben mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschlossen:

  • Verlängerung der Liquidity Provider-Programme und Änderung diverser Product Specific Supplements („PSS“) gemäß Anhang 1.

Darüber hinaus hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG beschlossen, die gegenwärtig bestehende Entgeltbefreiung für die Nutzung der ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions, wie in Eurex-Rundschreiben 115/22, 024/21, 090/21 und 105/23 beschrieben, bis 31. Dezember 2025 zu verlängern. Die Einzelheiten sind dem Abschnitt 3.B. dieses Rundschreibens zu entnehmen.

2.   Erforderliche Tätigkeiten

Liquidity Provider sollten ihr Quotierungsverhalten entsprechend anpassen.

3.   Details der Initiative

A. Jährliche Verlängerung und Anpassung der Liquidity Provider-Programme

Im Rahmen der Verlängerung der Liquidity Provider-Programme wird die Gültigkeit diverser PSS angepasst und es werden einige Änderungen hinsichtlich einzelner Parameter vorgenommen.

Die PSS werden, wie aus den Anlagen ersichtlich, mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geändert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) des Liquidity Provider Agreements gegenüber Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG widersprochen wird.

Bitte beachten Sie die angehängte Übersicht aller Änderungen (Verlängerung und/oder Anpassung) gemäß Anhang 1. Alle geänderten PSS sind diesem Rundschreiben in Anhang 2 angefügt. Die Einzelheiten der Änderungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen PSS.

Ab dem 1. Januar 2025 werden die PSS zudem einzeln im PDF-Format auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link abrufbar sein (nur in Englisch):

Trade > Market-Making and Liquidity provisioning

B. Verlängerung der Entgeltbefreiung für die Nutzung der ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions

Die gegenwärtig bestehende Entgeltbefreiung für die Nutzung der ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions, wie in Eurex-Rundschreiben 024/21 und 090/21 beschrieben, wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Allen Handelsteilnehmern, die die Basis Building Block-Anforderungen für die Produkte FCEU (EUR/USD-Future) oder EUCO (Option auf den EUR/USD-Future) gemäß dem entsprechenden PSS „Foreign Exchange 01 - FX Futures and FX Rolling Spot Futures” und „Foreign Exchange 02 - Options on FX Futures”  – in der jeweils gültigen Fassung – erfüllen, werden die ersten sieben ETI High-Frequency-Full Sessions für den Monat, in dem die Basis Block-Anforderungen erfüllt wurden, nicht in Rechnung gestellt.

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG behält sich das Recht vor, diese Entgeltbefreiung jederzeit mit einer Frist von einem Monat aufzuheben oder anzupassen.
 

Anhänge:

  • 1 – Übersicht der geänderten und/oder verlängerten PSS
  • 2 – Alle geänderten und/oder verlängerten PSS kombiniert (ab 1. Januar 2025) (nur in Englisch)


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen:

Front Office/Trading, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Pricing & Market Making, eurex.pricing@eurex.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 024/21, 090/21115/22105/23

Web:

Market-Making and Liquidity provisioning

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


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