Find
07. März 2025

Eurex

Einführung der Anbindungsentgelte für den neuen Session-Typ Enhanced Drop Copy (EDC) und entsprechende Ergänzung des Anschlussvertrags, des Betreiber-Anschlussvertrags sowie des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP und QTPIP-Anschlussvertrag

Eurex-Rundschreiben 019/25 Einführung der Anbindungsentgelte für den neuen Session-Typ Enhanced Drop Copy (EDC) und entsprechende Ergänzung des Anschlussvertrags, des Betreiber-Anschlussvertrags sowie des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP und QTPIP-Anschlussvertrag

1. Einführung 

Dieses Rundschreiben enthält Informationen bezüglich des Dienstleistungsangebots der Eurex Frankfurt AG und führt Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (im Folgenden: „Anschlussvertrag“), der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (im Folgenden: „Betreiber-Anschlussvertrag“) sowie des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (im Folgenden: „Preisverzeichnis“) ein.
 
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat die folgenden Änderungen im Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und im Preisverzeichnis zu den erwähnten Verträgen beschlossen: 

  • die Ergänzung des Anschlussvertrages sowie des Betreiber-Anschlussvertrages zum 21. April 2025,
  • die Einführung der Anbindungsentgelte für Enhanced Drop Copy Sessions gemäß dem Preisverzeichnis in Ziffer 1.3 „Monatliche Entgelte für die Nutzung des Handelssystems T7“ zum 1. April 2026,
  • redaktionelle Änderungen im Anschlussvertrag und Betreiber-Anschlussvertrag zum 21. April 2025

2. Erforderliche Tätigkeiten 

Es ist keine sofortige Aktion erforderlich. Handelsteilnehmer oder Clearing-Mitglieder, die an der Enhanced-Drop-Copy-Übertragung interessiert sind, müssen eine oder mehrere Enhanced-Drop-Copy-Sessions für die Simulations- und Produktionsumgebungen bestellen. 
 
Bis die Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag und Betreiber-Anschlussvertrag am 1. April 2026 in Kraft treten, sind die Bestellung von Enhanced-Drop-Copy-Sessions und die Nutzung der Enhanced-Drop-Copy-Schnittstelle kostenlos. 

3. Details 

Auf Wunsch von Kunden führt die Eurex Frankfurt AG die neue Enhanced-Drop-Copy-Schnittstelle und die entsprechenden Enhanced Drop Copy-Sessions ein. Die Enhanced-Drop-Copy (EDC)-Schnittstelle ist für Teilnehmer konzipiert, die ihre Pre-Trade-Risikoüberwachung verbessern möchten oder die speziell einen umfassenden Überblick über ihren Order-Bestand einschließlich Lean Orders erhalten möchten, z.B. zur Abgleichung der Orderdaten . Die Enhanced-Drop-Copy-Übertragung kann von Handelsteilnehmern für die Aktivitäten ihrer eigenen Geschäftseinheit sowie von Clearing-Mitgliedern genutzt werden, die Clearing-Dienstleistungen für ausgewählte Handelsteilnehmer erbringen und an deren Order-Informationen interessiert sind. Clearing-Mitglieder benötigen die Genehmigung des jeweiligen Handelsteilnehmers, um auf deren Order-Daten zugreifen zu können.  

Ab dem 1. April 2026 wird die Eurex Enhanced Drop Copy-Session zu einem Preis von 200 EUR pro Session angeboten. Der Session-Typ Enhanced Drop Copy ist bereits über die Member Section der Gruppe Deutsche Börse bestellbar. Die EDC-Schnittstelle wird ab dem 24. März 2025 verfügbar sein.  

Weitere Details zum Genehmigungsprozess finden Sie in den T7 Release Notes 13.0, Kapitel 2, veröffentlicht auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem Link (nur in Englisch): 

Support > Initiatives & Releases > T7 Release 13.0 > System Documentation > Overview and Functionality  

Zusätzlich wurden im Anschlussvertrag und Betreiber-Anschlussvertrag einige redaktionelle Änderungen (wie Streichungen und Umbenennungen) vorgenommen. 

Gemäß § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die AGB jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Handelsteilnehmers zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt. 

Anhänge

Geänderte Abschnitte der folgenden Regelwerke: 

  • 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)
  • 2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)
  • 3 - Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (Preisverzeichnis)


Weitere Informationen


Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Multi-Member-System-Betreiber

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice

Verweis auf Rundschreiben: 

Eurex-Rundschreiben 127/24 (nur in Englisch)

Kontakt: 

client.services@eurex.com, eurex.pricing@eurex.com

Web: 

www.eurex.com

Autorisiert von: 

Jonas Ullmann


Marktstatus

XEUR

29 March 2025

1:35:37 PM


Production Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.